Rahmenvertrag für die Belieferung von technischen Gasen (Los 1) und/oder Helium (Los 2) in Flaschen/Bündel Referenznummer der Bekanntmachung: 22/RV technische Gase 2022-2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Belieferung von technischen Gasen (Los 1) und/oder Helium (Los 2) in Flaschen/Bündel
Die GSI beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Lieferanten zur Lieferung von technischen Gasen (Los 1) und Helium (Los 2) in Flaschen/Bündel für alle Standorte der GSI und FAIR.
Mit dem Abschluss des Vertrages verpflichtet sich GSI/FAIR sich noch nicht zur Abnahme. Die Abnahmeverpflichtung erfolgt erst mit einem Abruf/Bestellung durch den Einkauf der GSI.
Abrufberechtigt sind die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH mit den beiden Außenstellen Helmholtz-Institut Mainz und Helmholtz-Institut Jena, sowie die FAIR Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH.
Im Preisblatt ist der Preis pro Flasche/Bündel inklusive vollständiger Füllung der Flasche und aller anfallenden Nebenkosten für die Bestellabwicklung pro Lieferstelle (Fracht, GGVSEB, Mautgebühr, Ökozuschlag, Miete, Bearbeitungsgebühren etc.) anzugeben.
Wir gehen (über alle Flaschen/Bündel gesehen) von einer durchschnittlichen Mietdauer von ca. 365 Tagen pro Flasche/Bündel aus.
Die Lieferung aller Flaschen/Bündel hat über ein elektronisch gestütztes Flaschenverfolgungssystem zu erfolgen.
Alle unter dem Rahmenvertrag gelieferten Flaschen/Bündel können bis maximal zum Ablauf von einem Jahr nach Beendigung des Rahmenvertrages durch den Auftraggeber weiterhin mietfrei genutzt werden. Alle Flaschen/Bündel, welche bis spätestens nach Ablauf von einem Jahr nach Beendigung des Rahmenvertrages durch den Auftraggeber nicht zurückgegeben wurden, können mit der im Preisblatt angegebenen "Jahresmiete pro Flasche bzw. Bündel " in Rechnung gestellt werden.
Für Los 1 geschätztes Volumen von:
Gesamtanzahl Flaschen 1808
Gesamtanzahl Bündel 288
Für Los 2 geschätztes Volumen von:
Gesamtanzahl Flaschen 396
Gesamtanzahl Bündel 364
Die Vereinbarung gilt zunächst für 2 Jahre, mit Option um Verlängerung um weitere zwei Jahre oder mit ereichen der oben genannten Schätzmengen.
Los A: technische Gase
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt, Helmholtz-Institut Jena Fröbelstieg 3 07743 Jena, Helmholtz-Institut Mainz Johann-Joachim-Becherweg 36 55128 Mainz, FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt
Die GSI beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Lieferanten zur Lieferung von technischen Gasen (Los 1) und Helium (Los 2) in Flaschen/Bündel für alle Standorte der GSI und FAIR.
Mit dem Abschluss des Vertrages verpflichtet sich GSI/FAIR sich noch nicht zur Abnahme. Die Abnahmeverpflichtung erfolgt erst mit einem Abruf/Bestellung durch den Einkauf der GSI.
Abrufberechtigt sind die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH mit den beiden Außenstellen Helmholtz-Institut Mainz und Helmholtz-Institut Jena, sowie die FAIR Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH.
Im Preisblatt ist der Preis pro Flasche/Bündel inklusive vollständiger Füllung der Flasche und aller anfallenden Nebenkosten für die Bestellabwicklung pro Lieferstelle (Fracht, GGVSEB, Mautgebühr, Ökozuschlag, Miete, Bearbeitungsgebühren etc.) anzugeben.
Wir gehen (über alle Flaschen/Bündel gesehen) von einer durchschnittlichen Mietdauer von ca. 365 Tagen pro Flasche/Bündel aus.
Die Lieferung aller Flaschen/Bündel hat über ein elektronisch gestütztes Flaschenverfolgungssystem zu erfolgen.
Alle unter dem Rahmenvertrag gelieferten Flaschen/Bündel können bis maximal zum Ablauf von einem Jahr nach Beendigung des Rahmenvertrages durch den Auftraggeber weiterhin mietfrei genutzt werden. Alle Flaschen/Bündel, welche bis spätestens nach Ablauf von einem Jahr nach Beendigung des Rahmenvertrages durch den Auftraggeber nicht zurückgegeben wurden, können mit der im Preisblatt angegebenen "Jahresmiete pro Flasche bzw. Bündel " in Rechnung gestellt werden.
Für Los 1 geschätztes Volumen von:
Gesamtanzahl Flaschen 452
Gesamtanzahl Bündel 72
Für Los 2 geschätztes Volumen von:
Gesamtanzahl Flaschen 99
Gesamtanzahl Bündel 91
Die Vereinbarung gilt zunächst für 2 Jahre, mit Option um Verlängerung um weitere zwei Jahre oder mit ereichen der oben genannten Schätzmengen.
Für beide LOSE 1 + 2 gilt:
Für die Vergabe des Auftrages kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig,
leistungsfähig und zuverlässig sind. Als Nachweis hierfür hat der Bieter
das der Ausschreibung beigefügte Verzeichnis "GSI_Eignung" vollständig ausgefüllt
beizufügen.
Bei den mit A gekennzeichneten Kriterien handelt es sich um Mindestanforderungen.
- GSI_Eignung.pdf mit folgenden Formblättern:
o Formblatt Unternehmensdarstellung mit der Erklärung über den Gesamtumsatz
des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart (je Los), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf
die letzten drei Geschäftsjahre
Mindestumsatz Technische Gase (A), pro Jahr ?[Betrag gelöscht] EUR (Los 1)
Mindestumsatz Helium (A), pro Jahr ?[Betrag gelöscht] EUR (Los 2)
o Angaben zum Berufs- oder Handelsregistereintrag nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist
o Formblatt Referenzen mit Angabe der wesentlichen in den letzten drei
Jahren erbrachten Leistungen, mindestens je Los eine Referenz gem.
nachstehenden 2 Mindestanforderungen:
o Mind. 1 Referenz über die Belieferung von Flaschengasen
mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten mit mind. 100 Lieferungen
pro Jahr und mindestens [Betrag gelöscht] EUR Nettoliefervolumen
(Los 1).
o Mind. 1 Referenz über die Belieferung von mindestens 9.000
m3 Helium pro Jahr über eine Vertragslaufzeit von mind. 12
Monaten (Los 2).
o Formblatt Erklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB
o Formblatt zu Verstößen gegen das SchwarzArbG, das AEntG, das AufenthG
sowie gegen das MiLoG
o Formblatt Berufshaftpflichtversicherung
Los B: Helium
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt, Helmholtz-Institut Jena Fröbelstieg 3 07743 Jena, Helmholtz-Institut Mainz Johann-Joachim-Becherweg 36 55128 Mainz, FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt
Die GSI beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Lieferanten zur Lieferung von technischen Gasen (Los 1) und Helium (Los 2) in Flaschen/Bündel für alle Standorte der GSI und FAIR.
Mit dem Abschluss des Vertrages verpflichtet sich GSI/FAIR sich noch nicht zur Abnahme. Die Abnahmeverpflichtung erfolgt erst mit einem Abruf/Bestellung durch den Einkauf der GSI.
Abrufberechtigt sind die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH mit den beiden Außenstellen Helmholtz-Institut Mainz und Helmholtz-Institut Jena, sowie die FAIR Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH.
Im Preisblatt ist der Preis pro Flasche/Bündel inklusive vollständiger Füllung der Flasche und aller anfallenden Nebenkosten für die Bestellabwicklung pro Lieferstelle (Fracht, GGVSEB, Mautgebühr, Ökozuschlag, Miete, Bearbeitungsgebühren etc.) anzugeben.
Wir gehen (über alle Flaschen/Bündel gesehen) von einer durchschnittlichen Mietdauer von ca. 365 Tagen pro Flasche/Bündel aus.
Die Lieferung aller Flaschen/Bündel hat über ein elektronisch gestütztes Flaschenverfolgungssystem zu erfolgen.
Alle unter dem Rahmenvertrag gelieferten Flaschen/Bündel können bis maximal zum Ablauf von einem Jahr nach Beendigung des Rahmenvertrages durch den Auftraggeber weiterhin mietfrei genutzt werden. Alle Flaschen/Bündel, welche bis spätestens nach Ablauf von einem Jahr nach Beendigung des Rahmenvertrages durch den Auftraggeber nicht zurückgegeben wurden, können mit der im Preisblatt angegebenen "Jahresmiete pro Flasche bzw. Bündel " in Rechnung gestellt werden.
Für Los 1 geschätztes Volumen von:
Gesamtanzahl Flaschen 452
Gesamtanzahl Bündel 72
Für Los 2 geschätztes Volumen von:
Gesamtanzahl Flaschen 99
Gesamtanzahl Bündel 91
Die Vereinbarung gilt zunächst für 2 Jahre, mit Option um Verlängerung um weitere zwei Jahre oder mit ereichen der oben genannten Schätzmengen.
Für beide LOSE 1 + 2 gilt:
Für die Vergabe des Auftrages kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig,
leistungsfähig und zuverlässig sind. Als Nachweis hierfür hat der Bieter
das der Ausschreibung beigefügte Verzeichnis "GSI_Eignung" vollständig ausgefüllt
beizufügen.
Bei den mit A gekennzeichneten Kriterien handelt es sich um Mindestanforderungen.
- GSI_Eignung.pdf mit folgenden Formblättern:
o Formblatt Unternehmensdarstellung mit der Erklärung über den Gesamtumsatz
des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart (je Los), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf
die letzten drei Geschäftsjahre
Mindestumsatz Technische Gase (A), pro Jahr ?[Betrag gelöscht] EUR (Los 1)
Mindestumsatz Helium (A), pro Jahr ?[Betrag gelöscht] EUR (Los 2)
o Angaben zum Berufs- oder Handelsregistereintrag nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist
o Formblatt Referenzen mit Angabe der wesentlichen in den letzten drei
Jahren erbrachten Leistungen, mindestens je Los eine Referenz gem.
nachstehenden 2 Mindestanforderungen:
o Mind. 1 Referenz über die Belieferung von Flaschengasen
mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten mit mind. 100 Lieferungen
pro Jahr und mindestens [Betrag gelöscht] EUR Nettoliefervolumen
(Los 1).
o Mind. 1 Referenz über die Belieferung von mindestens 9.000
m3 Helium pro Jahr über eine Vertragslaufzeit von mind. 12
Monaten (Los 2).
o Formblatt Erklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB
o Formblatt zu Verstößen gegen das SchwarzArbG, das AEntG, das AufenthG
sowie gegen das MiLoG
o Formblatt Berufshaftpflichtversicherung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Linde GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leuna
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +4 934618534998
Internet-Adresse: http://linde.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Los B: Helium (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRPD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland