Archäologische Ausgrabungen in der Gemeinde Ebsdorfergrund am Standort InterKom Referenznummer der Bekanntmachung: HEUSSEN-2022-0011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebsdorfergrund
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewerbegebiet-interkom.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heussen-law.de
Abschnitt II: Gegenstand
Archäologische Ausgrabungen in der Gemeinde Ebsdorfergrund am Standort InterKom
Dokumentation und vollständige archäologische Untersuchung von bereits freigelegten Befunden. Archäologische Begleitung des Abschiebens des Mutterbodens auf Flächen einschließlich der Dokumentation und Ausgrabung weiterer archäologischer Befunde.
InterKom GmbH
Dreihäuser Str. 17
35085 Ebsdorfergrund
Vor Beginn der Erschließungsarbeiten waren im Bereich des interkommunalen Gewerbegebietes (InterKOM 1 und 2) in Ebsdorfergrund-Heskem bereits Hinweise auf ein im Untergrund verborgenes Bodendenkmal vorhanden. Diese Vermutung gründete sich auf Oberflächenfunde und archäologische nachgewiesene vorgeschichtliche Siedlungsreste aus benachbarten Flächen (im Zuge des Straßenbaus untersucht).
Im Bereich des geplanten Baugebietes befinden sich vorgeschichtliche Siedlungsbefunde (Pfostenstellungen, Siedlungsgruben, Doppelgrabenanlage), die bereits anhand von zahlreichen Suchschnitten im Planum aufgedeckt werden konnten. Es wird auf die Übersicht der Funde in der pdf-Datei Interkom2-5-4-22Übersicht verwiesen.
In den bereits offen liegenden Sondageschnitten sollen zunächst die bereits im 1. Planum freigelegten Befunde dokumentiert und vollständig archäologisch untersucht werden. Danach muss auf allen für die Bebauung vorgesehenen Flächen das Abschieben des Mutterbodens archäologisch begleitet werden. Falls noch unbekannte archäologische Befunde auftauchen, müssen diese ebenfalls vollständig dokumentiert und ausgegraben werden. Es wird auf die beigefügten 2 pdf-Dateien Übersicht Suchschnitte InterKomEins-Zwei verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung kann nachgewiesen werden
- durch die Führung des Unternehmens in der Liste der archäologischen Grabungsfirmen in Hessen des Bundesverbandes freiberufliche Kulturwissenschaftler e.V. (BfK), Geschäftsbereich Archäologie oder
- vergleichbare Listen von Grabungsfirmen.
- oder Vorlage von mindestens einer Referenz für ein vergleichbares archäologisches Grabungsprojekt.
Mindestens eine der oben genannten Anforderungen muss erfüllt sein.
Es ist vor Beginn der Arbeiten (min. 10 Werktage vorher) eine Nachforschungsgenehmigung gemäß § 22 HDSchG einzuholen. Hierfür sind u.a. folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Grabungsleiter:
Nachweis eines abgeschlossenen Studiengangs der Archäologie, Fachrichtung Vor- und Frühgeschichte, provinzialrömischer bzw. klassischer Archäologie oder Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit und mehrmonatige Grabungserfahrung in leitender Position
Grabungstechniker:
Nachweis eines abgeschlossenen Studiums der Archäologie oder einer Ausbildung nach dem sog. Frankfurter Modell und mehrmonatige praktische Erfahrung in Grabungstechnik, dokumentation, vermessung und Fundbearbeitung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (Par. 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)