Tragwerksplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettlach
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66693
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach
Die Gemeinde Mettlach beabsichtigt im Ortsteil Mettlach in der Britter Straße den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte. Unter Beachtung der Raumvorgaben des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes ist mit einer (BGF) von ca. 1.200 qm zu rechnen.
Die Zufahrt soll über die Britter Straße erfolgen. Die Zahl der erforderlichen Stellplätze orientiert sich in Anlehnung an die LBO an der Anzahl der Gruppen. Hier sind erfahrungsgemäß mindestens 2,5 Stellplätze pro Gruppe vorzusehen. Zusätzlich sollen mindestens 10 weitere Besucherstellplätze, sowie 2 Parkplätze für Küchenpersonal vorgesehen werden. Somit ergibt sich eine erforderliche Gesamtzahl von mind. 27 Stellplätzen.
Einschließlich der Freiflächen und Stellplätze wird mit einem Gesamtgrundstück bzw. Flächenbedarf von ca. 3.500 qm gerechnet. Die Geschossigkeit des zu planenden Kindergartens wird im Rahmen der Planung zu prüfen sein.
Hierfür werden die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI vergeben.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe (spätestens im Mai 2022) mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass er hinsichtlich seiner Kapazitäten zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung steht. Der Bauantrag soll bis Juni 2022 gestellt werden, die Fertigstellung der Maßnahme ist für Ende September 2023 vorgesehen. Die Endabrechnung der Maßnahme muss bis Ende Oktober 2023 vorliegen. Aufgrund des Zeitdrucks wird auf eine zeitnahe Realisierung wertgelegt. U.a. kann auch eine modulare Bauweise zielführend sein.
Gemeinde Mettlach,
Ortsteil Mettlach,
Britter Straße
Die Gemeinde Mettlach vergibt die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Tragwerksplanung für die folgenden Leistungsphasen:
— Lph 1: Grundlagenermittlung,
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Folgende Leistungen werden optional vergeben:
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen oder auf eine Gesamtbeauftragung.
Alle Informationen und verfügbaren Unterlagen (Lageplan des Grundstücks, grober Flächenbedarf) sowie die auszufüllenden Formblätter stehen auf subreport zur Verfügung. Darüber hinaus sind keine weiteren Unterlagen oder Informationen verfügbar, die von den Bietern angefordert werden können. Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Parallel zur vorliegenden Ausschreibung wurden die folgenden Leistungen EU-weit ausgeschrieben:
1. Projektsteuerung für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach,
2. Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach (Lph 1-9),
3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (AGr 1-8) für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach (Lph 1-9).
Es ist zulässig, dass sich einzelne Bewerber/Bieter für die o.g. Leistungen bewerben/ein Angebot abgeben. Die Abgabe mehrerer Angebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Tragwerksplanung“ sind nicht zulässig. Die Abgabe mehrerer Angebote eines Bieters/einer Bietergemeinschaft kann zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von [Betrag gelöscht] EUR ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 27) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die KG 300 + 400 entfallen davon rund 1,85 Mio. EUR netto.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52072
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bft-planung.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
4. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebotsunterlagen erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen.
5. Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
6. Bei dem unter II.1.5) genannten Gesamtwert von [Betrag gelöscht] EUR netto handelt es sich um das derzeit geschätzte Baubudget (Kostengruppe 200 bis 700 nach DIN 276, inkl. Baunebenkosten). Die derzeit geschätzten Kosten teilen sich auf die Kostengruppe 300 und 400 wie folgt auf: [Betrag gelöscht] EUR netto für die KG 300 und [Betrag gelöscht] EUR netto für die KG 400. Die bei der Honorarermittlung zugrunde zu legenden vorläufigen anrechenbaren Kosten betragen damit [Betrag gelöscht] EUR netto (geschätzt). Das Angebot ist entsprechend der beigefügten Vorlage (Formblatt Honorarangebot) auszuarbeiten. Nicht ausgefüllte und unterschriebene Angebote führen zum Ausschluss. Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass die Baumaßnahme gem. § 51 HOAI für den Neubau der Kindertagesstätte der Honorarzone III zuzuordnen wäre. Sollte ggf. eine davon abweichende Honorarzone vorgesehen werden, ist darauf mit entsprechender Begründung hinzuweisen. Im Honorarangebot mit anzugeben sind die Nebenkosten sowie die Stundensätze.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.