TGA-Planerleistungen (LP 1- 9 gem. HOAI) für die Erweiterung 1. Bauabschnitt der Ebertschule
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 091-250751)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kamp-lintfort.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planerleistungen (LP 1- 9 gem. HOAI) für die Erweiterung 1. Bauabschnitt der Ebertschule
Die Ebertschule ist eine dreizügige Grundschule in der Altsiedlung, einer ehemaligen Zechensiedlung in Kamp-Lintfort.
Das Hauptgebäude wurde im Jahr 1922 errichtet. Die Anbauten „Rektorenwohnung“ und „Hausmeisterwohnung“ stammen aus den Folgejahren und werden heute von der Verwaltung und dem offenen Ganztag genutzt. Der Standort hat im Laufe der Zeit mehrere Erweiterungen erfahren. So kamen 1979 ein WC-Gebäude, 1983 die Turnhalle, 1989 ein Pavillon, 2004 die Mensa und 2006 Containerklassen hinzu.
Die Stadt Kamp-Lintfort möchte im Rahmen ihrer Schulentwicklungsplanung die Schule auf die veränderten Anforderungen des Schulalltags anpassen.
Daher hat das Fachamt eine Machbarkeitsstudie erstellt, in der der Flächenbedarf sowie weitere gestalterische und pädagogische Parameter geklärt und ein Kostenrahmen festgesetzt wurden. Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie dienen nun als Grundlage der weiteren Planung.
Sie sieht die Umsetzung in zwei Bauabschnitten vor. Im ersten Bauabschnitt soll die ehemalige Rektorenwohnung abgerissen werden und an deren Stelle ein zweigeschossiger Anbau mit Flächen für die Verwaltung, Klassenräumen und Differenzierungsflächen sowie einem Sanitärbereich und einem Aufzug zur barrierefreien Erschließung des Bestandsgebäudes realisiert werden. Nach Fertigstellung des Anbaus soll das alte WC-Gebäude ebenfalls abgerissen werden.
Grundlage der Planung soll die Kölner Schulbauleitlinie mit ihren Vorgaben zu Nutzungen und Flächen sein. In einem Soll-Ist-Abgleich wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie die Flächendefizite des Bestands abgebildet und Lösungen zur Optimierung erarbeitet. Aspekte wie Gestaltung, Pädagogik und Gebäudebetrieb sollten idealerweise gleichwertig betrachtet werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Keine Eintragung
Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter der I.3 benannte Kontaktstelle (Vergabestelle) schriftlich (per E-Mail oder über das Deutsche Vergabeblatt) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Kopie vorzulegen. Sofern Kopien vorgelegt werden, kann die Vorlage der Originaldokumente nachgefordert werden. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind - sofern nicht anders angegeben - zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung an- oder nachzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Teilnahmeantragsunterlagen sind vollständig und von dem Büroinhaber und/oder einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben, mit allen geforderten Unterlagen/Nachweisen/Erklärungen, einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln auszufüllen und zusammengeführt, durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Unterlagen sind digital auf der Vergabeplattform einzureichen. Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. VgV §56 (3) nachgefordert werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.
Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter der I.3 benannte Kontaktstelle (über die Vergabeplattform) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Kopie vorzulegen. Sofern Kopien vorgelegt werden, kann die Vorlage der Originaldokumente nachgefordert werden. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind - sofern nicht anders angegeben - zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung an- oder nachzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Teilnahmeantragsunterlagen sind vollständig und von dem Büroinhaber und/oder einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben, mit allen geforderten Unterlagen/Nachweisen/Erklärungen, einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln auszufüllen und zusammengeführt, durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Unterlagen sind digital auf der Vergabeplattform einzureichen. Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. VgV §56 (3) nachgefordert werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.