Bau und Lieferung eine Feuerwehrlöschfahrzeugs MLF nach DIN 14530-25 Referenznummer der Bekanntmachung: 18/22-KS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenstadt am Kocher
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74196
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neuenstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau und Lieferung eine Feuerwehrlöschfahrzeugs MLF nach DIN 14530-25
Bau und Lieferung eine Feuerwehrlöschfahrzeugs MLF nach DIN 14530-25
Los 1 - Fahrgestell
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell
Fahrgestell als Doppel- oder Einfachkabine
Mannschaftsraum in Doppelkabine oder integriert in den Aufbau
Los 2 - Fahrzeugaufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrzeugaufbau
Fahrgestell als Doppel- oder Einfachkabine
Mannschaftsraum in Doppelkabine oder integriert in den Aufbau
Los 3 - Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Standardbeladung und Zusatzbeladung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Fahrgestell
Ort: Winterbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73650
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Fahrzeugaufbau
Ort: Mühlau
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09241
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Beladung
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.