Stadt Boizenburg/Elbe - Erweiterungsbau Regionale Schule Rudolf Tarnow - Los 3 Erweiterter Rohbau (Abbruch und Rohbauarbeiten) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022070001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boizenburg/Elbe
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19258
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boizenburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Boizenburg/Elbe - Erweiterungsbau Regionale Schule Rudolf Tarnow - Los 3 Erweiterter Rohbau (Abbruch und Rohbauarbeiten)
Erweiterungsbau Regionale Schule Rudolf Tarnow - Los 3 Erweiterter Rohbau (Abbruch und Rohbauarbeiten) der Stadt Boizenburg/Elbe.
Regionale Schule Rudolf Tarnow Boizenburg Richard-Markmann-Str. 59 19258 Boizenburg/Elbe
Der Erweiterungsneubau der Rudolf Tarnow Schule in Boizenburg ist der 1.Bauabschnitt.
Das neue Gebäude ist als moderner und offener, nicht unterkellerter zweigeschossiger Baukörper mit Flachdach geplant. Das Gebäude hat einen trapezförmigen Grundriss. Das 1.Obergeschoss ist zur Hälfte auf schräggeneigten Rundsäulen auskragend über dem Erdgeschoss konzipiert. Somit ergibt sich ein begehbarer Schulhofbereich. Das 1.Obergeschoss mit seinen Außenmaß von ca. 72 x 21,50/10,00m ruht auf dem Erdgeschoss von ca. 35,32 x 16,50/10,00m und 46 Rundsäulen.
Der 2-geschossige Neubau ergänzt das 4-geschossige Bestandsgebäude mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 1.657m2 mit 8 Klassenräumen, einem Fachraum und einer Mensa im Erdgeschoss. Zusätzlich wird durch die "Aufständerung" des 1. Obergeschosses ein geschützter Schulhof von ca. 741m2 geschaffen.
- Rohbauarbeiten für Gründung, Mauer- und Betonarbeiten im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss inklusive der Dachdecke.
- Außenwände Stahlbeton ca. 530,00m2
- Innen- / Außenwände einseitig Stahlbeton SB3 ca. 192,00m2
- Innenwände zweiseitig Stahlbeton SB3 ca. 231,00m2
- Innenwände Stahlbeton ca. 370,00m2
- Innenwände 24er Kalksandstein ca. 120,00m2
- Stahlbetonstützen rund geneigt, außen, l=5,85m, Durchm.35cm, 46 Stück
- Stahlbetonstützen rund, innen, Durchm.24cm, 38,00m
- Stahlbetonstützen rund, innen, Durchm.30cm, 35,00m
- Stahlbetonstützen innen, 24/24cm, 19,00m
- Stahlbetondecken EG 350,00m3 + OG 300,00m3
- Streifenfundamente und Sohlplatte ca. 524,00m3
- Verblendmauerwerk, ca. 810,00m2
- Erd- und Entwässerungsarbeiten
- Abdichtungsarbeiten
- Erdungsanlage
- Baustelleneinrichtung inkl. 2 Baustellenkräne
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YD13
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.