Stadt Borkum, Planung "Rundweg und Hafenpromenade Nordkaje Borkum" Referenznummer der Bekanntmachung: 718/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borkum
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26757
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-borkum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Borkum, Planung "Rundweg und Hafenpromenade Nordkaje Borkum"
Die Stadt Borkum ist die westlichste der ostfriesischen Inseln. Die Stadt Borkum umfasst die gesamte Inselfläche und ist ein staatlich anerkanntes Nordseeheilbad. Die Stadt Borkum hat mit der Erarbeitung des Leitbildes "Borkum 2030" den Prozess einer abgestimmten Inselentwicklung angestoßen. Der Fokus des Leitbildes liegt u.a. in der Verbesserung der Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner Borkums sowie der Steigerung der touristischen Aktivitäten. Hierzu erarbeitete die Stadt Borkum ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept. Das Konzept hebt die besondere Bedeutung und das Entwicklungspotential des Ortsteils Reede hervor. Der Ortsteil weist Defizite hinsichtlich der Zugänglichkeit und Barrierefreiheit, der Flächenausnutzung sowie der Gestaltung auf. Die Stadt Borkum beabsichtigt, die Reede als attraktiven Ortsteil für Einheimische sowie Gäste als Arbeitsort und Ausflugsziel aufzuwerten und die touristische Entwicklung der Reede als Alleinstel-lungsmerkmal gegenüber den weiteren ostfriesischen Inseln zu schaffen. Die Stadt Borkum beabsichtigt die Vergabe von Leistungen für das Leistungsbild Freianlagen und das Leistungsbild Ingenieurbauwerke. Hinsichtlich der konkreten Spezifizierung der Objekte sowie der zu erbringenden Leistungen wird auf das Bewerbermemorandum verwiesen.
Die Stadt Borkum beabsichtigt, überwiegend Grundleistungen für das Leistungsbild Freianlagen und Ingenieurbauwerke zu beauftragen. Die Grundlagenermittlung und Teile der Vorentwurfsplanung sind bereits erarbeitet. Hinsichtlich der bisherigen erarbeiteten planerischen Konzeptionen wird auf die Anlagen verwiesen. Die Stadt Borkum beurteilt die zu erbringenden Leistungen in drei Objekte (Hafenpromenade Reede, Bauwerke des Wasserbaus-Treppenanlage- und Rundweg Reede). Hinsichtlich der voraussichtlichen Honorarzone, der anrechenbaren Kosten und des Leistungsumfanges wird auf das Bewerbermemorandum sowie die weiteren Anlagen verwiesen.
Es wird auf die beigefügten Unterlagen, einschließlich des Vertragsentwurfes verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Borkum, Planung "Rundweg und Hafenpromenade Nordkaje Borkum"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, welche fristgerecht elektronisch auf dem Vergabeportal eingegangen (hochgeladen) sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile der Bewerbungsunterlagen, die vom Bieter auf postalischem Wege oder zum Beispiel per E-Mail oder Fax versendet werden, sind nicht zugelassen und werden ausgeschlossen.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Vermeidung von Fehlern sind Formblätter auszufüllen. Diese sind ebenfalls über die Internetplattform abrufbar. Die Formblätter sind vollständig und von der Bewerberin/Bewerber auszufüllen, mit den geforderten Anlagen zu versehen und in Textform in das Vergabeportal hochzuladen. Soweit in Eigenerklärungen rechtsverbindliche Unterschriften gefordert werden, sind diese im Vergabeportal hochzuladen. Bei Bewerbern aus nichtdeutschsprachigen EU-Ländern können die Nachweise und Erklärungen durch eine entsprechende Bescheinigung ihres Herkunftslandes nachgewiesen werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in der deutschen Sprache beizufügen.
Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrages verwenden müssen.
Angebote, die eine Beauftragung von Nachunternehmern beinhalten, die nicht in den Bewerberunterlagen des Bewerbers/Bewerberin aufgeführt worden sind, sind nicht zuge-lassen und werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, die erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gegründet worden sind.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs.
Den Bietern, die ein den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechendes wertbares verbindliches Angebot vorgelegt haben, denen jedoch kein Zuschlag erteilt werden wird, wird keine Entschädigung vergütet.
Dies gilt auch für das Angebot, das den Zuschlag erhält.
Verspätet eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden nicht gewertet.
Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in dem Vergabeverfahren verwendet der öffentliche Auftraggeber und die Unternehmen grundsätzlich Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung (elektronische Kommunikation).
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft deutlich kenntlich zu machen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9D016
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Bieter werden auf Folgendes hingewiesen:
Antragsbefugt für ein Verfahren vor der Vergabekammer ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung der Rechte geltend macht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.