EU-weite Ausschreibung der Lieferung, Montage und Installation von interaktiven Displays für zwei Schulen in Lüdinghausen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdinghausen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Lieferung, Montage und Installation von interaktiven Displays für zwei Schulen in Lüdinghausen
Lieferung, Montage und Installation von interaktiven Displays
Die Stadt Lüdinghausen beabsichtigt die Ludgerischule und die Sekundarschule mit weiteren interaktiven Displays von Promethean auszustatten. In der Ludgerischule und in der Sekundarschule sollen in 2022 28 interaktive Displays angeschafft werden (16x Ludgerischule, 12x Sekundarschule Lüdinghausen). Davon sollen 26 interaktive Displays an gemauerten bzw. an betonierten Wänden montiert werden. 2 interaktive Displays werden mobil eingesetzt.
Option mit Wertung:
- Schulungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung zu Registereintragungen
- Angabe zu Gesamtumsätzen des Bieters
- Angabe zu Gesamtumsätzen des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
- Erklärung zum Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
- Angabe von 2 Referenzen über Lieferung, Montage und Einrichtung von interaktiven Displays;
- Vorlage der Promethean-Jahreszertifikate für die Jahre 2022 und 2023
- Angabe von 2 Referenzen über Lieferung, Montage und Einrichtung von mind. 8 interaktiven Displays in den Jahren 2020 - 2022.
- Vorlage der Promethean-Jahreszertifikate für die Jahre 2022 und 2023
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und 8 GWB genannten Tatbestände.
Abschnitt IV: Verfahren
Bietern/Bieterinnen und/oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Absatz1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.