Projektsteuerung im Bauwesen in Anlehnung an AHO Heft 19 für die Erweiterung der Mittelschule in Aresing
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aresing
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86561
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aresing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung im Bauwesen in Anlehnung an AHO Heft 19 für die Erweiterung der Mittelschule in Aresing
Projektsteuerung im Bauwesen in Anlehnung an AHO Heft 19, Handlungsbereiche A-E, Projektstufen 1-5 für die Erweiterung der Mittelschule in Aresing
Aresing Lkr. Neuburg-Schrobenhausen
Der Schulverband Aresing, bestehend aus den Gemeinden Aresing und Gachenbach plant die Erweiterung der Grund- und Mittelschule um ein Gebäude für die Mittelschule. In einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2017 bzw. 2021 sind im Erweiterungsbau 10 Klassenzimmer sowie Fach- und Nebenräume, insgesamt eine NUF von ca. 965 m² nachgewiesen. Zudem wird ein Personenaufzug erforderlich sein.
Der Anbau an das Bestandsgebäude ist langfristig möglich, jedoch im Zuge der Erweiterung nicht vorzusehen.
Organisatorisch ist die Mittelschule ein Teil der bestehenden Grund- und Mittelschule. Im Neubau untergebracht soll eine neue Energiezentrale für das gesamte Schulzentrum. Benachbart und Teil des Schulzentrum sind eine Einfachturnhalle und eine Förderschule.
Zur Realisierung der Planung ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, die Koordination ist Teil der Projektsteuerungsaufgabe.
Das Baugrundstück befindet sich an einer Hangkante. In dieser Hinsicht ist die Zugänglichkeit des Baufensters schwierig.
Die Maßnahme soll mit Mitteln des Freistaates Bayern im Rahmen der FAG-Förderung gefördert werden. Eine bauliche Fertigstellung wird derzeit mit Nutzungsaufnahme zum Schuljahresbeginn des Schuljahres 2025 / 26 vorgesehen. Mittel- bis langfristig soll auch das Bestandsgebäude saniert oder neu gebaut werden, sofern die heutigen Rahmenbedingungen bestehen bleiben. Dies ist jedoch nicht Teil des zu vergebenden Auftrages.
Die Begleitung der Gewährleistungensphase (der ausführenden Firmen) über 4 Jahre ist eine Option.
Es ist folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen:
1. Stufe: Teilleistungen der Projektvorbereitung gemäß § 5.1 des Vertrages
Die weiteren Stufen sind gem. Vertragsentwurf vorgesehen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der ersten Stufe.
Der Auftraggeber behält sich vor, Besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerung im Bauwesen in Anlehnung an AHO Heft 19 für die Erweiterung der Mittelschule in Aresing
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung auf elektronischem Weg oder per Fax vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).