Transport und Entsorgung von ca. 2.900 Tonnen Bodenaushub der Belastungsklassen DK 0 und DK I, AVV-Nr. 17 05 04, Verladung erfolgt bauseits
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 86932 Pürgen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 86932
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.puergen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Entsorgung von ca. 2.900 Tonnen Bodenaushub der Belastungsklassen DK 0 und DK I, AVV-Nr. 17 05 04, Verladung erfolgt bauseits
Transport und Entsorgung von ca. 2.900 Tonnen Bodenaushub der Belastungsklassen DK 0 und DK I, AVV-Nr. 17 05 04, Verladung erfolgt bauseits
86932 Pürgen
Transport und Entsorgung von ca. 2.900 Tonnen Bodenaushub der Belastungsklassen DK 0 und DK I, AVV-Nr. 17 05 04, Verladung erfolgt bauseits
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=247482
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pürgen
Postleitzahl: 86932
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]