Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_09_1 Parksee - Erd- und Betonbau Referenznummer der Bekanntmachung: IV_KH_09_1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim2024.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_09_1 Parksee - Erd- und Betonbau
Landschaftsbauarbeiten Parksee, Erd- und Betonbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für den Bereich 1 (Park-See):
- Abbruch und Herrichten, u.a. 1.700 m2 bituminösen Belag abbrechen,
- ca. 18.000 m3 Erdarbeiten mit Oberboden, Rotlage und Kies ausführen,
- Errichtung der Stützmauer aus Betonfertigteilen zur Grund- und Mittelschule,
- Errichtung der Ufermauer und Sitzstufenanlage Süd,
- Errichtung der Winkelstützmauer für Retentionsbodenfilter Süd und Nord,
- Errichtung der Ufermauer des Park-Sees aus Betonfertigteilen,
- Ortbeton-Arbeiten für den Dammweg und die Widerlager / Fundamente der "Achter"-Brücke und
Einbau von 3 St. Baumquartieren.
Für den Bereich 2 (Wassertechnik):
- Einbau von Schachtbauwerken für die Seetechnik,
- Errichtung einer Füllkörperrigole,
- Errichtung eines Grundwasserbrunnens und
- Ausführung des Grundleitungsbaus für die Seetechnik.
Und für den Bereich 3 (Elektrotechnik):
- Ausführung der Entwässerungskanalbauarbeiten und der Elektrotechnik für die Seetechnik.
Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.