Rahmenvereinbarung Hard- und Softwareprodukte sowie Dienstleistungen (digitale Ausstattung Schulen) Referenznummer der Bekanntmachung: SF2022/113
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.falkensee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Hard- und Softwareprodukte sowie Dienstleistungen (digitale Ausstattung Schulen)
Rahmenvereinbarung über Hard- und Softwareprodukte sowie Dienstleistungen zur digitalen Ausstattung der Schulen und der Stadtverwaltung Falkensee.
Interaktive Displays
Rathaus Falkensee - Kernverwaltung Falkenhagener Straße 43/49 14612 Falkensee, Grundschule "A. Diesterweg" Adlerstraße 9 14612 Falkensee, Erich-Kästner-Grundschule Salzburger Straße 75 14612 Falkensee, Europaschule am Gutspark Am Gutspark 5 14612 Falkensee, Geschwister-Scholl-Grundschule An der Lake 25 14612 Falkensee, Gesamtschule "Immanuel Kant" Kantstraße 17 14612 Falkensee, Lessing - Grundschule Waldstraße 27 a 14612 Falkensee, Lise-Meitner-Gymnasium Ruppiner Straße 25 14612 Falkensee, Oberschule Falkensee Poetenweg 30 14612 Falkensee, Vicco-von-Bülow-Gymnasium Rathenaustraße 35/37 14612 Falkensee
Rahmenvereinbarung über Hard- und Softwareprodukte sowie Dienstleistungen zur digitalen Ausstattung der Schulen und der Stadtverwaltung Falkensee.
Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. Dieser Vertrag kann optional durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung muss 3 Monate vor Ablauf des Hauptvertragszeitraumes durch den Auftraggeber erfolgen. Der Auftragnehmer fragt die Verlängerung aktiv schriftlich (E-Mail) beim Auftraggeber an.
Laser-Beamer als Austausch-Beamer
Rathaus Falkensee - Kernverwaltung Falkenhagener Straße 43/49 14612 Falkensee, Grundschule "A. Diesterweg" Adlerstraße 9 14612 Falkensee, Erich-Kästner-Grundschule Salzburger Straße 75 14612 Falkensee, Europaschule am Gutspark Am Gutspark 5 14612 Falkensee, Geschwister-Scholl-Grundschule An der Lake 25 14612 Falkensee, Gesamtschule "Immanuel Kant" Kantstraße 17 14612 Falkensee, Lessing - Grundschule Waldstraße 27 a 14612 Falkensee, Lise-Meitner-Gymnasium Ruppiner Straße 25 14612 Falkensee, Oberschule Falkensee Poetenweg 30 14612 Falkensee, Vicco-von-Bülow-Gymnasium Rathenaustraße 35/37 14612 Falkensee
Rahmenvereinbarung über Hard- und Softwareprodukte sowie Dienstleistungen zur digitalen Ausstattung der Schulen und der Stadtverwaltung Falkensee.
Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. Dieser Vertrag kann optional durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung muss 3 Monate vor Ablauf des Hauptvertragszeitraumes durch den Auftraggeber erfolgen. Der Auftragnehmer fragt die Verlängerung aktiv schriftlich (E-Mail) beim Auftraggeber an.
Laser-Beamer Komplettsystem mit Pylonensystem und Seitenflügel
Rathaus Falkensee - Kernverwaltung Falkenhagener Straße 43/49 14612 Falkensee, Grundschule "A. Diesterweg" Adlerstraße 9 14612 Falkensee, Erich-Kästner-Grundschule Salzburger Straße 75 14612 Falkensee, Europaschule am Gutspark Am Gutspark 5 14612 Falkensee, Geschwister-Scholl-Grundschule An der Lake 25 14612 Falkensee, Gesamtschule "Immanuel Kant" Kantstraße 17 14612 Falkensee, Lessing - Grundschule Waldstraße 27 a 14612 Falkensee, Lise-Meitner-Gymnasium Ruppiner Straße 25 14612 Falkensee, Oberschule Falkensee Poetenweg 30 14612 Falkensee, Vicco-von-Bülow-Gymnasium Rathenaustraße 35/37 14612 Falkensee
Rahmenvereinbarung über Hard- und Softwareprodukte sowie Dienstleistungen zur digitalen Ausstattung der Schulen und der Stadtverwaltung Falkensee.
Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. Dieser Vertrag kann optional durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung muss 3 Monate vor Ablauf des Hauptvertragszeitraumes durch den Auftraggeber erfolgen. Der Auftragnehmer fragt die Verlängerung aktiv schriftlich (E-Mail) beim Auftraggeber an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung kann durch Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD nachgewiesen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 LD liegt den Unterlagen bei.
siehe Auflagen zur persönlichen Lage
siehe Auflagen zur persönlichen Lage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Geforderte Nachweise (z.B. Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung) können in einfacher Kopie eingereicht werden.
Das Formblatt FS 702 ist nur im Falle eines oder mehrerer Nachunternehmer auszufüllen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Das Formblatt VVB 223 ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXT9YYDYDUF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.