Rahmenvereinbarung zum Fahrradleasing für die Beschäftigten des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-nea.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zum Fahrradleasing für die Beschäftigten des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Rahmenvereinbarung zum Fahrradleasing für die Beschäftigten des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim beabsichtigt mit weiteren Städten und Gemeinden im Landkreis seinen Beschäftigten im Rahmen eines Fahrradleasingmodells ca. 100 Fahrräder, e-Bikes, Pedelecs, etc. zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Neben dem Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als federführende Kommune beteiligen sich die folgenden weiteren Städte, Gemeinden, Eigenbetriebe und Verwaltungsgemeinschaften an der gemeinsamen europaweiten Ausschreibung: Gemeinde Gallmersgarten – Markt Obernzenn – Stadt Bad Windsheim - Stadt Burgbernheim - Stadt Neustadt a.d.Aisch – Stadt Scheinfeld - Stadt Uffenheim - Stadtwerke Bad Windsheim - Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim - Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld - Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim.
Für diese Dienstleistung wird ein entsprechender Leasing-Anbieter gesucht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zum Fahrradleasing für die Beschäftigten des Landkreises NEA-BW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt a.d.Aisch
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91413
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, das im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).