Lieferung und Montage eines Saug-Druck-Spülaufbaus auf einem kostenfrei angelieferten Fahrgestell Referenznummer der Bekanntmachung: 17756-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtbetrieb-frechen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage eines Saug-Druck-Spülaufbaus auf einem kostenfrei angelieferten Fahrgestell
Lieferung eines kombinierten Saug-Druck-Spül-Aufbaus mit Wasseraufbereitung zur hydrodynamischen Reinigung von Abwasserkanälen und Montage des Aufbaus auf einem auftraggeberseitig bereitgestellten 3-Achs-LKW-Fahrgestell.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines kombinierten Saug-Druck-Spül-Aufbaus mit Wasseraufbereitung zur hydrodynamischen Reinigung von Abwasserkanälen und Montage des Aufbaus auf einem auftraggeberseitig bereitgestellten 3-Achs-LKW-Fahrgestell. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis (Vordruck 4) und den Vertrag, Bezug genommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schieder-Schwalenberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32816
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.