Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_07 - Staudenlieferung Ortspark Referenznummer der Bekanntmachung: IV_KH_07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_07 - Staudenlieferung Ortspark
Staudenlieferung Ortspark
Stauden für den Wiesen- und Generationenplatz
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 23.950 St. Stauden / Geophyten, Zier-Gräser und Farne,
Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
Stauden für den Gartenpark und Parksee
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 26.000 St. Stauden und Zier-Gräser
Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
Sumpf- und Wasserpflanzen für den Parksee
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 15.810 St. Sumpfpflanzen / Wasserpflanzen / Schwimmblattpflanzen undUnterwasserpflanzen
Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stauden für den Wiesen- und Generationenplatz
Ort: Möglingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71696
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stauden für den Gartenpark und Parksee
Ort: Möglingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71696
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sumpf- und Wasserpflanzen für den Parksee
Ort: Möglingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71696
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.