OV 11/2022 Brandschutztechnische Sanierung Sport- u. Mehrzweckhalle, Bgm.-Haupt-Str. 31 in Wismar, Los 8: Tiischlerarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wismar.de
Abschnitt II: Gegenstand
OV 11/2022 Brandschutztechnische Sanierung Sport- u. Mehrzweckhalle, Bgm.-Haupt-Str. 31 in Wismar, Los 8: Tiischlerarbeiten
Die Bauleistungen werden im Rahmen der Brandschutztechnischen Sanierung der Sport- u. Mehrzweckhalle, Bgm.-Haupt-Str. 31 in Wismar erforderlich. Dabei tritt die Hansestadt Wismar als Bauherr auf.
OV 11/2022; Los 8: Tischlerarbeiten.
Wismar
250 m² Bühnenbelag aufarbeiten, 430 m Akustikelemente Tribünen liefern, 7 St. Innentürelemente liefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
213 Angebotsschreiben,
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm,
124 Eigenerklärung zur Eignung,
221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222,
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Erklärung zu § 9 Abs. 4-6 VgG M-V Mindestlohn, Vereinbarung zu § 10 VgG M-V,
231 Vereinbarung Tariftreue,
Leistungsverzeichnis ausschließlich als GAEB DA X84 auf gesondertes Verlangen:
223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223,
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse,
Eintragung in die Handwerksrolle und Berufsregister.
Abschnitt IV: Verfahren
Hansestadt Wismar Am Markt 12/13 23966 Wismar
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.