Abholung und Transport von Siedlungsabfällen 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: ABV - Entsorgungsdienstleistungen Stadt Tönisvorst
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tönisvorst
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47918
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-viersen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abholung und Transport von Siedlungsabfällen 2023
Gegenstand der Ausschreibung für die Stadt Tönisvorst ist die Vergabe der kommunalen Abfallabfuhr, d. h. Sammlung und Transport zur jeweiligen Übergabestelle, einschließlich Behälterbewirtschaftung, bezogen auf folgende Abfälle:
- Restabfall (einschließlich Sacksammlung),
- Bioabfall,
- Altpapier, (einschließlich Verpackungsanteile der dualen Systeme soweit die Systembetreiber diese nicht selbst bewirtschaften)
- Sperrabfall (getrennt nach Altholz aus Sperrabfall und sonstigem Sperrabfall),
- Grünabfall (Bündelsammlung und Abfuhr der Tannenbäume),
- Elektro- und Elektronikgroßgeräte,
- Metallschrott und Durchführung der zweimal jährlichen zentralen Laubsammlung.
Hinzu kommt die Leerung der Abfallkörbe, Unterflurbehälter und Depotcontainer für Altpapier im öffentlichen Raum.
Zudem ist für die Stadt Tönisvorst ein Recyclinghof im Stadtgebiet zu errichten (sofern nicht bereits vorhanden) und zu betreiben.
Rest- und Bioabfall sowie Altpapier
Stadt Tönisvorst
Behälterbewirtschaftung, Änderungsdienst und Behälterabfuhr für die Abfälle Restabfall, Bioabfall und Altpapier (einschließlich Verpackungsanteile der dualen Systeme soweit die Systembetreiber diese nicht selbst bewirtschaften), einschließlich Sammlung der Restabfall- und Windelsäcke sowie Abfuhr von Abfällen aus Abfallkörben, Unterflurbehältern im öffentlichen Raum, Altpapier Depotcontainern und Erstellung eines Abfuhrkalenders je Vertragsjahr sowie einer Abfallkalender-App. Die Einzelheiten zum Los 1 sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sperrabfall, Grünabfall, Elektrogroßgeräte
Stadt Tönisvorst
Abfuhr auf Abruf für die Abfälle Sperrabfall (getrennt nach Altholz aus Sperrabfall und sonsti-gem Sperrabfall) und Elektro- und Elektronikgroßgeräte, Grünabfälle (Bündelsammlung und Tannen-baumabfuhr
Errichtung und Betrieb eines Recyclinghofes
Stadt Tönisvorst
Errichtung und Betrieb eines Recyclinghofes zur Annahme der Abfälle Restabfall, Sperrabfall, Altholz aus Sperrabfall, Altpapier, Grünabfall, Elektrokleingeräte, Metallschrott und Durchführung der zweimal jährlichen zentralen Laubsammlung. Die Einzelheiten zum Los 3 sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tönisvorst
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47918
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.staedtereinigung-gerke.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zur Erstellung des Angebots ist das zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben zu verwenden. Die Vergabeunterlagen inkl. des Angebotsschreibens werden ausschließlich elektronisch über den unter Ziff. I.3 genannten Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Projektraum. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Das Angebot mit denn geforderten Unterlagen / Angaben ist ausschließlich elektronisch über den elektronischen Projektraum (Bietertool) bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin
einzureichen. Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht über den elektronischen Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3.Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den o.g. Projektraum übersendet werden.
4. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt
veröffentlichte Text maßgeblich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRWJN
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.