Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Grundschule Brünen in Hamminkeln Los 1: Objektplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamminkeln
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46499
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamminkeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Grundschule Brünen in Hamminkeln Los 1: Objektplanung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt die Sanierung, Umbau und Erweiterung der Hermann-Landwehr-Schule Brünen, um das vorhandene Raumangebot an die heutigen Anforderungen einer offenen Ganztagsschule mit differenzierten Lernmöglichkeiten und einer ganztägigen Erziehungs- und Betreuungsaufgabe anzupassen Zu diesem Zweck soll ein geeignetes Büro beauftragt werden, welches die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der Hermann-Landwehr-Schule Brünen plant.
Es ist vorgesehen, dass die erforderlichen Planungsleistungenin drei Fachlosen getrennt voneinander ausgeschrieben werden.
LOS 1: Objektplanung LOS 2: Technische Gebäudeausrüstung LOS 3: Tragwerksplanung
Wesel und beim Auftragnehmer
Der Leistungsumfang beinhaltet:
1. Projektkoordination 2. Objektplanung für Gebäude 3. Freianlagenplanung 4. Beratung zum Brandschutz 5. Bauphysikalische Beratung: Wärmeschutz 6. Bauphysikalische Beratung: Bauakustik 7. Bauphysikalische Beratung: Raumakustik 8. Geotechnische Beratung 9. Vermessungsleistungen 10. Leistungen nach der Baustellenverordnung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamminkeln
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46499
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschrif-ten vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntma-chung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern die-se nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.