Konzeption und Entwicklung eines Demonstrators für das Thema „Digitale Souveränität von Supply Chains“
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption und Entwicklung eines Demonstrators für das Thema „Digitale Souveränität von Supply Chains“
Im Rahmen des Projekts "Ledger Innovation and Operation Network for Sovereignty" (LIONS) beabsichtigt die UniBw M, den Bau einer Forschungsplattform für die Erforschung von Distributed-Ledger-Technologie (DSL) als eine Technologie der Digitalisierung zur Erhöhung von Resilienz und digitaler Souveränität.
Die UniBw M beabsichtigt im Rahmen des Projektes LIONS, einen Demonstrator für das Thema "Digitale Souveränität von Supply Chains" zu erwerben.
Die UniBw M realisiert im Rahmen des DTEC.Bw zahlreiche Forschungsvorhaben, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und den damit verbundenen Schlüssel- und Zukunftstechnologien. Das Zentrum ermöglicht neuartige, intensive Forschungskooperationen mit Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft und wird einen spezifischen Beitrag zu allen drei Handlungsfeldern der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung und zur Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands leisten.
Im Rahmen des Projekts "Ledger Innovation and Operation Network for Sovereignty" (LIONS) beabsichtigt die UniBw M, den Bau einer Forschungsplattform für die Erforschung von Distributed-Ledger-Technologie (DSL) als eine Technologie der Digitalisierung zur Erhöhung von Resilienz und digitaler Souveränität.
Auftragsgegenstand ist die Konzeption und Entwicklung eines Demonstrators für das Thema "Digitale Souveränität von Supply Chains".
Der Auftragnehmer muss insbesondere folgende Leistungen erbringen:
• Ausarbeitung von mehreren Szenarvorschlägen zum Thema digitale Souveränität; Unterstützung des Auftraggebers bei der Auswahl eines Szenars; Erstellung einer Szenarbeschreibung;
• Softwareentwicklung des „Demonstrators“, der das ausgewählte Szenar gemäß der Szenarbeschreibung digital umsetzt;
• Zurverfügungstellung einer Datenbasis, die eine realitätsnahe Demonstration und Validierung ermöglicht;
• Mitwirkung an Veröffentlichungen, Messen und einem Symposium zur Präsentation gegenüber der Fachöffentlichkeit; Erstellung von Präsentationen und Dokumentationen hierfür;
• Wissenschaftliche Validierung in Form von Interviews;
• Installation des Demonstrators im Rechenzentrum der UniBw M.
Die UniBw M hat für die Konzeption und Entwicklung des Demonstrators insgesamt ein Budget von maximal EUR 445.794,00 (netto) zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die UniBw M darf den Auftrag zur Beschaffung des Demonstrators für das Thema „Digitale Souveränität von Supply Chains“ gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c), Abs. 6 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben. Aus technischen Gründen ist die itWatch GmbH (itWatch) die einzige Auftragnehmerin im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), Abs. 6 VgV, die den Auftrag erbringen kann. Nur der Demonstrator der itWatch erfüllt die Anforderungen der UniBw M. Die europaweite Markterkundung hat ergeben, dass nur die itWatch den Demonstrator den Anforderungen entsprechend herstellen kann. Allein sie ist dazu in der Lage, die Anforderungen an die technische Lösung und die Methoden der Validierung für einen Entwicklungsprozess nach wissenschaftlichen Kriterien zu erfüllen. Darüber hinaus kann aus Gründen des Schutzes von ausschließlichen Rechten gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c), Abs. 6 VgV lediglich die itWatch den Auftrag erbringen. Für die Implementierung des Demonstrators muss die UniBw M eine patentierte Technologie der SioS GmbH verwenden. Das Deutsche Patentamt hat unter der Patentnummer 10152121.9-53 das Patent „regelbasierte Verarbeitungskontrolle mobiler Informationen“ an die SioS GmbH, die Anteilseigner der itWatch ist, erteilt. Diese hat der itWatch das alleinige Nutzungsrecht dieser Technologie übertragen. Die Verwendung der patentierten Technologie ist aber zwingend notwendig, da andere Technologien mit der Blockchain-Technologie der UniBw M nicht vereinbar sind. Eine Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zu der Leistung der itWatch besteht nicht. Nur der Demonstrator der itWatch erfüllt alle Anforderungen der UniBw M und ermöglicht ihr, das im Rahmen des Projekts LIONS verfolgte Ziel zu erreichen und Spitzenforschung zu betreiben. Allein die itWatch verfügt über das erforderliche Wissen und über die rechtliche Möglichkeit, den benötigten Demonstrator mit den patentierten Technologien zu entwickeln. Eine Alternative zu der Technologiebasis der UniBw M kommen nicht in Betracht. Die UniBw M hat die Auftragsparameter auch nicht im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV künstlich eingeschränkt. Eine künstliche Einschränkung des Wettbewerbs liegt vor, wenn das Vergabeverfahren mit der Absicht konzipiert wurde, bestimmte Wirtschaftsteilnehmer auf unzulässige Weise zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Die UniBw M hat das Vergabeverfahren nicht in der Absicht konzipiert, die itWatch zu bevorzugen oder andere Wirtschaftsteilnehmer zu benachteiligen. Vielmehr hat sich die UniBw M aus sachlichen Gründen dazu entschlossen, die Anforderungen an den Demonstrator für das Thema „Digitale Souveränität von Supply Chain“ zu formulieren. Für das Projekt LIONS ist erforderlich, dass der Demonstrator das ausgewählte Szenario digital umsetzen kann und dabei eine realitätsnahe Demonstration und Validierung ermöglicht. Ferner hat die SioS GmbH der itWatch das alleinige Nutzungsrecht zu der Technologie „regelbasierte Verarbeitungskontrolle mobiler Informationen“, die – im Gegensatz zu statischen Zugriffrechten – dynamisch auf die Situation reagiert und statt des angefragten Zugriffs eine modifizierte Verarbeitungsvorschrift anwendet. In zunehmend mobilen Arbeitssituationen sind statische Zugriffsrechte aber nur noch von nachrangigem Nutzen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.