Trägerschaft "Geld oder Stelle" für einen Zeitraum von 4 Schuljahren - pädagogische Betreuungsangebote für 6 Halbtagsschulen und 2 Schulen des gebundenen Ganztags in der Sekundarstufe I Referenznummer der Bekanntmachung: 70-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft "Geld oder Stelle" für einen Zeitraum von 4 Schuljahren - pädagogische Betreuungsangebote für 6 Halbtagsschulen und 2 Schulen des gebundenen Ganztags in der Sekundarstufe I
Die Stadt Lünen ist Trägerin von 2 Gymnasien, 3 Realschulen, 2 Hauptschulen und 2 Gesamtschulen, wobei nur eine Gesamtschule die Möglichkeit der Kapitalisierung von Fördermittel in Anspruch nimmt. Für 8 dieser Schulen mit zurzeit 4075 Schüler:innen vergibt die Stadt Lünen die Trägerschaft zur Durchführung von außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten neu. Es handelt sich dabei um 6 weiterführende Halbtagsschulen und 2 Schulen des gebundenen Ganztags (geb. GS), Geschwister-Scholl-Gesamtschule und ProfilSchule Lünen. In einer gebundenen Ganztagsschule nehmen laut Grundlagenerlass 1 "Grundlagen" Absatz 1.2 (Anlage 8) alle Schüler:innen verpflichtend an mindestens drei Tagen in der Woche an den Ganztagsangeboten teil. Der zukünftige Träger ist nicht für das Ganztagsangebot zuständig, d. h. die Zahl der vom zukünftigen Träger zu betreuenden Schüler:innen ist nicht mit der Gesamtschülerzahl gleichzusetzen. Vielmehr ist diese abhängig von der Zahl der Schüler:innen, die sich für die Angebote angemeldet haben. Die Teilnahme ist durchweg freiwillig. Durchgeführt werden die Betreuungsangebote für Schüler:innen der Sekundarstufe I im Zeitraum vom 01. August 2022 bis zum 31. Juli 2026. Entsprechend des Schulgesetzes NRW § 7 beginnt das Schuljahr am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Das 1. Schulhalbjahr endet mit dem 31. Januar.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Friedenstr. 12, 44532 Lünen
Friedenstr. 12 44532 Lünen
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreu-ung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunter-richt eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Inte-ressen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Holtgrevenstr. 2-6, 44532 Lünen
Holtgrevenstr. 2-6 44532 Lünen
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreu-ung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunter-richt eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Inte-ressen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
Heinrich-Bußmann-Schule, Bebelstr. 54, 44532 Lünen
Bebelstr. 54 44532 Lünen
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreu-ung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunter-richt eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Inte-ressen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
Ludwig-Uhland-Realschule, Preußenstr. 162, 44532 Lünen
Preußenstr. 162 44532 Lünen
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreu-ung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunter-richt eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Inte-ressen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
Gymnasium Lünen-Altlünen, Rudolph-Nagell-Str. 21, 44534 Lünen
Rudolph-Nagell-Str. 21 44534 Lünen
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreu-ung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunter-richt eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Inte-ressen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
ProfilSchule Lünen, Friedhofsstr. 4, 44536 Lünen
Friedhofsstr. 4 44536 Lünen
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreu-ung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunter-richt eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Inte-ressen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
Realschule Lünen-Altlünen - Rudolph-Nagell-Str. 23, 44534 Lünen
Rudolph-Nagell-Str. 23 44534 Lünen
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreu-ung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunter-richt eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Inte-ressen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
Realschule Lünen-Brambauer, Brechtener Str. 63, 44536 Lünen
Brechtener Str. 63 44536 Lünen
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreu-ung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunter-richt eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Inte-ressen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzwickede
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ksb-unna.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://drk-luenen.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://drk-luenen.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzwickede
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ksb-unna.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDBKC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.