Mittagsversorgung für 7 gemeindeeigene Kindertageseinrichtungen in Niedernhausen Referenznummer der Bekanntmachung: GemNdh_2022_01
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niedernhausen
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65527
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.niedernhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsversorgung für 7 gemeindeeigene Kindertageseinrichtungen in Niedernhausen
Mittagsversorgung für Kinder und Kleinkinder in 7 gemeindeeigene Kindertageseinrichtungen.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.10.2022.
Niedernhausen
Mittagsversorgung für Kinder und Kleinkinder in 7 gemeindeeigene Kindertageseinrichtungen unter Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards und HACCP-Standards.
Die Mittagsversorgung hat Montag bis Freitag zu erfolgen. Es sind etwa 375 Essen (davon 60 Krippenessen) zu bereiten und zu liefern.
Die Laufzeit von 24 Monaten kann zweimalig durch den Auftraggeber um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnahmebedingungen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Formblatt „Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien“ zu entnehmen. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreue (HVTG). Daher haben die Bieter/Bietergemeinschaften mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn (HVTG) abzugeben.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung darüber hinaus von sämtlichen Nachunternehmern unter Fristsetzung die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn (HVTG) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 10.08.2022, 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse über die Vergabeplattform registriert haben. Interessierte Unternehmen werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Unternehmen sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die
Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland