Neubau der Edith-Stein-Schule in Ravensburg (ESS) – Leistungen der Technischen Ausrüstung / Anlagengruppe 7 (hier: Fachräume für Schulen), Lph. 2–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: IKP-999-024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wangen im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88239
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Edith-Stein-Schule in Ravensburg (ESS) – Leistungen der Technischen Ausrüstung / Anlagengruppe 7 (hier: Fachräume für Schulen), Lph. 2–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Neubau der Edith-Stein-Schule in Ravensburg (ESS)
Vergabe der Leistungen der Technischen Ausrüstung / Anlagengruppe 7 (hier: Fachräume für Schulen), Lph. 2–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Auftraggeber bedient sich eines Verfahrensbetreuers zur operativ-technischen Durchführung des Vergabeverfahrens:
HITZLER INGENIEURE – Hitzler Ingenieur e.K., Weimarer Straße 32, 80807 München
Schützenstraße 106
88212 Ravensburg
— Auftraggeber
Der Eigenbetrieb Immobilien, Krankenhäuser und Pflegeschule (IKP) entwickelt, plant, baut und betreibt Immobilien und technische Anlagen für die Gesundheitsversorgung, die Verwaltung, die Schulen und soziale Einrichtungen des Landkreises Ravensburg.
— Aufgabenstellung
Die IKP plant den Neubau der Edith-Stein-Schule in Ravensburg. Der Neubau soll auf der Parkfläche der Schützenstraße 106 gemäß dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen entstehen.
In der ESS werden zukünftig drei Nutzer aufgrund gemeinsamer Synergieeffekte unter einem Dach zusammenfinden: Die Edith-Stein-Schule (ESS) als Hauptnutzer zu 95 Prozent, die Fachschule für Landwirtschaft (FSL) zu 2 Prozent und das Ernährungszentrum Oberschwaben (EZ) zu 3 Prozent.
Die ESS umfasst die Schularten Berufliche Gymnasien, Berufskolleg, Berufsfachschule, Berufsschule und den Fachbereich Kinderpflege. In der aktuellen Planung sind 874 Schüler:innen und 141 Lehrer:innen vorgesehen. Das 3-4-stöckige Schulgebäude umfasst drei zusammenhängende Baukörper mit Innenhöfen, einen zentralen Marktplatz im Eingangsbaukörper und einen Eingangsplatz. Im Rahmen des Leitfadens für Nachhaltiges Bauen soll die ESS mit einer Holz-Hybrid-Konstruktion geplant werden. Die Planung soll sich an den Forderungen des Leitfadens ausrichten, wobei besonderer Wert auf nachwachsende und regionale Materialien gelegt wird.
— Projektstand
Architekt, Fachplaner der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS und ELT) und Tragwerksplaner sind bereits beauftragt und befinden sich momentan in der frühen Phase der Grundlagenermittlung.
— Kosten
Die Grobkostenherleitung aus Juli 2022 beläuft sich für Kostengruppe 470 in Bezug auf die Fachräume auf [Betrag gelöscht] EUR brutto.
— Termine
Nach bisherigem Stand sind ausweislich des Rahmenterminplans folgende Terminziele vorgesehen.
Start Vorentwurfsplanung: Mai 2022 (i. V. m. bereits beauftragten Planern)
Start Entwurfsplanung: Oktober 2022 (i. V. m. bereits beauftragten Planern)
Kreistagssitzung zur Freigabe der Entwurfsplanung: Mai 2023
Einreichen des Bauantrags / Start Ausführungsplanung: Juli 2023
Baubeginn: Juli 2024
Fertigstellung: April 2027
— angestrebte Auftragsvergabe
Für die beschriebene Maßnahme sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung / Anlagengruppe 7 – nutzungsspezifische Anlagen (hier: Fachräume für Schulen), Lph. 2–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben.
Die fachspezifischen Unterrichtsbereiche umfassen die Disziplinen Chemie, Physik, Biologie, und Kunst sowie den Werkraum Hauswirtschaft. Die Einbeziehung des Computerraums in den Planungsauftrag bleibt optional vorbehalten. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 2–4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 54 HOAI beauftragt werden. Zu Optionen vgl. Ziffer II.2.11).
Leistungsphasen 5–9 gemäß § 55 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5–7 gemäß § 55 HOAI
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 55 HOAI
— ggf. besondere Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder besonderen
Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorrangig über die vorgegebene Vergabeplattform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten)
2.) Soweit zutreffend: Basisinformation zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) sowie Eigenerklärung der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des Vertretungsberechtigten, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
8.) Erklärung, dass die gesetzlichen Anforderungen nach § 7 Abs. 3 Allgemeines Gleichstellungsgesetz i. V. m. § 7 Abs. 1 und § 1 Allgemeines Gleichstellungsgesetz, nach § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz sowie nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden
9.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5 bis 7 bzw. 8: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind bzw. Erklärung, dass die vorgenannten gesetzlichen Anforderungen unter entsprechendem Bezug auf Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes erfüllt werden.
10.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
11.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung gemäß § 36 Abs. 1 S. 2 VgV vorzulegen. Auf § 36 Abs. 5 VgV im Fall der Zuschlagserteilung wird verwiesen.
12.) Beabsichtigt derBieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und mit dem Angebot das Formular zur Eignungsleihe abgeben. Der Bieter muss mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bieter im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bieters im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren von 2019 bis 2021 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). MINDESTANFORDERUNG: Jahresmittel [Betrag gelöscht] EUR/a.
2. Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
1.) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren von 2017 bis 2021 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bieters geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 470, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bieter eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen und die folgenden MINDESTANFORDERUNGEN erfüllt werden (kumulativ):
2 Referenzprojekte, die
— die Planung und Umsetzung von Fachräumen zu Ausbildungszwecken zum Gegenstand hatten,
— hinsichtlich ihrer Projektvolumina vergleichbar sind: Kgr. 470 ≥ 1,3 Mio. EUR brutto
— abgeschlossen sind
— und nicht vor dem 1. Januar 2017 in Betrieb genommen wurden.
Folgende Angaben sind neben der Beantwortung der abgefragten Kriterien bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand
— verantwortliche:r Projektleiter:in
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer)
— Leistungszeitraum (von – bis)
2.) Angabe der Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers, in Bezug auf technische Mitarbeitende (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). MINDESTANFORDERUNG: durchschnittlich 3 vollangestellte technische Mitarbeitende. Teilzeitstellen dürfen aufaddiert werden.
3.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entsprich und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über die Vergabeplattform
Bieter sind nach § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter Ziffer II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Unternehmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Unternehmen sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der jeweiligen Frist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die jeweilige Frist auch noch innerhalb der vorgenannten 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Unternehmen, die sich freiwillig registrieren, werden über verbindliche Stellungnahmen auf eingereichte Fragen und Anmerkungen per E-Mail benachrichtigt.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Antragstellers vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1–4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).