Stadt Barsinghausen - Vergabe Dienstleistungen über Küchenhilfsdienste in Kindertagesstätten und Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Barsinghausen Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JR2FF
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barsinghausen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30890
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.barsinghausen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Barsinghausen - Vergabe Dienstleistungen über Küchenhilfsdienste in Kindertagesstätten und Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Barsinghausen
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von Dienstleistungen über Küchenhilfsdienste in 17 städtischen Kindertagesstätten (Kita) und Kinderbetreuungseinrichtungen.
Die Vergabe der Dienstleistungen erfolgt in drei Losen:
- Los 1: Kernstadt
- KiTa Barsinghausen
- Kiga Regenbogen
- Krippe Bullerbach
- Bert-Brecht
- Traumfänger
- Gänsefüßchen
- Kinderhort Wilhelm-Staedler Schule
- Los 2: Egestorf und Kirchdorf
- KiTa Egestorf I
- Astrid-Lindgren-Kiga
- Kirchdorfer Heide
- Kirchdorfer Arche
- Zwergenburg
- Los 3: Ostermunzel, Landringhausen, Stemmen, Großgoltern
- Goltern
- Ostermunzel
- Max und Moritz
- Mittendrin
Kernstadt
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von Dienstleistungen über Küchenhilfsdienste in 17 städtischen Kindertagesstätten (Kita) und Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Vergabe der Dienstleistung erfolgt in drei Losen.
Die Stadt Barsinghausen vergibt in 17 städtischen Kindertagesstätten (Kita) und Kinderbetreuungseinrichtungen Dienstleistungen über Küchenhilfsdienste. Der Dienstleister übernimmt in den Einrichtungen die zeitgerechte Sicherstellung der Essensaufbereitung, -portionierung und -bereitstellung sowie die damit in Zusammenhang stehende Verräumung und Reinigung des Geschirrs und der Küchen- und Spülküchenbereiche.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2023. Es endet mit Ablauf des 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten jährlich zum 31.12. gekündigt werden, erstmalig jedoch zum 31.12.2023. Die Auftraggeberin behält sich das Recht zur Teilkündigung bezüglich einzelner Einrichtungen vor.
- Los 1: Kernstadt
- KiTa Barsinghausen
- Kiga Regenbogen
- Krippe Bullerbach
- Bert-Brecht
- Traumfänger
- Gänsefüßchen
- Kinderhort Wilhelm-Staedler Schule
Weitere Einzelheiten können den nachfolgenden Unterlagen entnommen werden:
- Liste aller Einrichtungen
- Dienstleistungsvertrag
Egestorf und Kirchdorf
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von Dienstleistungen über Küchenhilfsdienste in 17 städtischen Kindertagesstätten (Kita) und Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Vergabe der Dienstleistung erfolgt in drei Losen.
Die Stadt Barsinghausen vergibt in 17 städtischen Kindertagesstätten (Kita) und Kinderbetreuungseinrichtungen Dienstleistungen über Küchenhilfsdienste. Der Dienstleister übernimmt in den Einrichtungen die zeitgerechte Sicherstellung der Essensaufbereitung, -portionierung und -bereitstellung sowie die damit in Zusammenhang stehende Verräumung und Reinigung des Geschirrs und der Küchen- und Spülküchenbereiche.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2023. Es endet mit Ablauf des 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten jährlich zum 31.12. gekündigt werden, erstmalig jedoch zum 31.12.2023. Die Auftraggeberin behält sich das Recht zur Teilkündigung bezüglich einzelner Einrichtungen vor.
- Los 2: Egestorf und Kirchdorf
- KiTa Egestorf I
- Astrid-Lindgren-Kiga
- Kirchdorfer Heide
- Kirchdorfer Arche
- Zwergenburg
Weitere Einzelheiten können den nachfolgenden Unterlagen entnommen werden:
- Liste aller Einrichtungen
- Dienstleistungsvertrag
Ostermunzel, Landringhausen, Stemmen, Großgoltern
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von Dienstleistungen über Küchenhilfsdienste in 17 städtischen Kindertagesstätten (Kita) und Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Vergabe der Dienstleistung erfolgt in drei Losen.
Die Stadt Barsinghausen vergibt in 17 städtischen Kindertagesstätten (Kita) und Kinderbetreuungseinrichtungen Dienstleistungen über Küchenhilfsdienste. Der Dienstleister übernimmt in den Einrichtungen die zeitgerechte Sicherstellung der Essensaufbereitung, -portionierung und -bereitstellung sowie die damit in Zusammenhang stehende Verräumung und Reinigung des Geschirrs und der Küchen- und Spülküchenbereiche.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2023. Es endet mit Ablauf des 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten jährlich zum 31.12. gekündigt werden, erstmalig jedoch zum 31.12.2023. Die Auftraggeberin behält sich das Recht zur Teilkündigung bezüglich einzelner Einrichtungen vor.
- Los 3: Ostermunzel, Landringhausen, Stemmen, Großgoltern
- Goltern
- Ostermunzel
- Max und Moritz
- Mittendrin
Weitere Einzelheiten können den nachfolgenden Unterlagen entnommen werden:
- Liste aller Einrichtungen
- Dienstleistungsvertrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Eigenerklärung zur SanktionsVO 2022-576
1.10 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für eine Angebotsabgabe erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2022) beschäftigten Personen.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von drei Referenzprojekten innerhalb der letzten vier Jahre (ab 01.01.2018), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
- Leistungsumfang
- Auftragszeitraum
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JR2FF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]