Lieferung von Erdgas an Schulen und Verwaltungsgebäude des Ilm-Kreises in 3 Losen.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilm-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas an Schulen und Verwaltungsgebäude des Ilm-Kreises in 3 Losen.
Lieferung von Erdgas für die Schulen und Verwaltungsgebäude des Ilm-Kreises im Zeitraum
Los 1: 01.1.2024, 6:00 Uhr bis 01.01.2026, 6:00 Uhr, Verlängerung um ein Jahr möglich
Los 2 und 3: 01.01.2023, 06:00 Uhr bis 01.01.2026 6:00 Uhr, Verlängerung um ein Jahr möglich
Lieferung von Erdgas für die Schulen und Verwaltungsgebäude des Ilm-Kreises im Netzgebiet der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH
Ilm-Kreis
Der Gesamterdgasbedarf beträgt etwa 2.176.772 kWh je Lieferjahr und teilt sich auf 13 Abnahmestellen auf.
Die Lieferung von Erdgas ist bei Bedarf für 1 Jahr möglich (mit Preisanpassung).
Lieferung von Erdgas für die Schulen und Verwaltungsgebäude des Ilm-Kreises im Netzgebiet der Stadtwerke Ilmenau Netz GmbH.
Ilm-Kreis
Der Gesamtenergiebedarf beträgt 1.379.882 kWh/a und teilt sich auf 12 Abnahmestellen auf.
Die Lieferung mit Erdgas ist für ein weiteres Jahr möglich (mit Preisanpassung).
Lieferung von Erdgas an Schulen und Verwaltungsgebäude des Ilm-Kreises im Netzgebiet der Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG.
Ilm-Kreis
Der Gesamtenergiebedarf beträgt 3.996.918 kWh/a und teilt sich auf 34 Abnahmestellen auf.
Die Lieferung mit Erdgas ist für ein weiteres Jahr möglich (mit Preisanpassung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff GWB, §§ 42 ff VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn eine Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgelegt wird. Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 EnWG sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 des EnWG abgegeben haben, haben dem Angebot eine Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. Anstelle der Anzeige nach § 5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt.
Angaben zum Jahresumsatz des Unternehmens und zum Jahresumsatz im Erdgasvertrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Auftrag wird nur an Bieter erteilt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz im Erdgasbereich von 4 Mio. EUR/a erzielt haben.
Mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden. Unter vergleichbare Kunden sind Einzelkunden oder der Zusammenschluss von mehreren gemeinsam beschaffenden Kunden des Bieters zu verstehen, die innerhalb der letzten 3 Jahren mit dem Bieter einen Liefervertrag für Strom oder Erdgas abgeschlossen haben. Dabei muss mindestens eine Referenz mit 30 oder mehr zu beliefernde Abnahmestellen benannt werden.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=252391
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer