Translozierung und Ausbau der Hofstelle Münzebrock in der Gemeinde Holdorf Referenznummer der Bekanntmachung: P571
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holdorf
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49451
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.holdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Translozierung und Ausbau der Hofstelle Münzebrock in der Gemeinde Holdorf
Die Gemeinde Holdorf beabsichtigt, die Translozierung zweier nicht unter Denkmalschutz stehender Gebäude durchzuführen. Der neue Standort für die beiden Gebäude im Holdorfer Ortskern steht bereits fest.
Das ortsbildprägende Hauptgebäude, Balkeninschrift aus dem Jahre 1825, weist wertvolle Fachwerkgiebel auf, im Inneren findet sich eine erhaltenswerte gebäudetypische Ständerbalkenkonstruktion mit alten Deckenbohlen. Der alte Dachstuhl des ehemaligen Reetdachhauses ist noch vorhanden und trägt ein voraussichtlich asbesthaltiges Faserzementdach. Im Zuge der Planung einer neuen Dachkonstruktion für ein Ziegeldach ist zu klären, wie der vorhandene Dachstuhl eingebunden werden kann. Die Seitenwände sollten als Fachwerkwände neu errichtet werden und, wie alle vorhandenen Fachwerke, mit einem historisch stimmigen Ziegel ausgefacht werden. Fenster und Seitentüren nach historischem Vorbild komplettieren das, auf einer neuen Sohlplatte zu errichtendem Gebäude, als geschlossenen Rohbau.
Die ortsbildprägende Remise weist eine sehr gute Bausubstanz auf und ist für eine Translozierung gut geeignet. Nach Wiederaufbau des Fachwerkes sollte angestrebt werden, die vorhandenen Mauerziegel für die Ausfachung des Fachwerks zu nutzen. Das Hauptgebäude und die Remise bilden ein Ensemble und sollten auch gemeinsam hofbildend am neuen Standort errichtet werden. Bei der Translozierung ist geplant, sich auf die Bauteile zu beschränken, die gemäß der Bestandsaufnahme und dem zu erstellenden Translozierungskonzept, historisch und baukonstruktiv erhaltenswert sind. Das Fachwerk und die Holzkonstruktionen werden dafür gekennzeichnet, demontiert und gemäß den Planungen wiedererrichtet.
Die Gebäude werden nach der Translozierung durch die geplanten Ausbaumaßnahmen zu Mehrfunktionsgebäuden (Heimat-, Vereins- und Kulturhaus) ergänzt.
Gemeinde Holdorf
Alter Standort (Hofstelle Münzebrock):
- Bestandsaufnahme,
- Translozierungskonzept,
- Fördergeldmanagement.
Neuer Standort:
- Objektplanung Gebäude Lph 1-4, optional Lph 5-9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10, Ziffer 10.1;
- Objektplanung Freianlagen Lph 1-4, optional Lph 5-9 gem. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11, Ziffer 11.1;
- Tragwerksplanung Lph 1-4, optional Lph 5-6 gem. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1;
- Technische Ausrüstung Lph 1-4, optional Lph 5-9 gem. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagengruppen:
- 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
- 2. Wärmeversorgungsanlagen,
- 3. Lufttechnische Anlagen
- 4. Starkstromanlagen,
- 5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen,
- 6. Förderanlagen,
- 7. Nutzungsspezifische Anlagen,
- 8. Gebäudeautomation.
Weitere Besondere/Zusätzliche Leistungen:
- Brandschutzkonzept/-nachweis
Neuer Standort:
- Objektplanung Gebäude Lph 5-9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10, Ziffer 10.1;
- Objektplanung Freianlagen Lph 5-9 gem. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11, Ziffer 11.1;
- Tragwerksplanung Lph 5-6 gem. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1;
- Technische Ausrüstung Lph 5-9 gem. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagengruppen:
- 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
- 2. Wärmeversorgungsanlagen,
- 3. Lufttechnische Anlagen
- 4. Starkstromanlagen,
- 5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen,
- 6. Förderanlagen,
- 7. Nutzungsspezifische Anlagen,
- 8. Gebäudeautomation
LEADER
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Translozierung und Ausbau der Hofstelle Münzebrock in der Gemeinde Holdorf
Ort: Dinklage
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49413
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5P6D2A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holdorf
Postleitzahl: 49451
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]