Neubau einer Kindertagesstätte mit Hort in Frickenfelden
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenburg
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvsuedfranken.brk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Kindertagesstätte mit Hort in Frickenfelden
Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 5-9 für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Hort in Frickenfelden.
91710 Frickenfelden
Der BRK-Kreisverband Südfranken beabsichtigt einen Neubau einer Kindertagesstätte mit zwei Kindergruppen
und zwei Kindergartengruppen mit einem Hort in Frickenfelden-Gunzenhausen zu errichten. Es handelt sich um
ein zweigeschossiges, teilunterkellertes Gebäude. Im Erdgeschoss ist die komplette Kindertagesstätte und im
Obergeschoss der Hort untergebracht. Im Keller befinden sich Technik- und Lagerräume.
Gesamtfläche nach DIN: 971,04 m²
Grundstücksfläche: 3.472 m²
Baukosten: ca. 4,5 Mio. €
Baubeginn: 09/2022
Stufe 1 - LPH 5-7
Stufe 2 - LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Danach folgt die Stufe 2. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufe 2 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pleinfeld
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenburg
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kvsuedfranken.brk.de