Sanierung der Grund- und Mittelschule Rottenburg- Elektroinstallationsarbeiten nach DIN 18382 Referenznummer der Bekanntmachung: 2125/L30
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottenburg an der Laaber
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Grund- und Mittelschule Rottenburg- Elektroinstallationsarbeiten nach DIN 18382
Der Altbau der Schule wird in 2 Bauabschnitten saniert: BA2+BA3
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Altbau der Schule wird in 2 Bauabschnitten saniert: BA2+BA3 Die Ausschreibung gilt für beide Abschnitte:Der Altbau der Schule wird in 2 Bauabschnitten saniert: BA2+BA3 Die Ausschreibung gilt für beide Abschnitte:6 St. Gebäudehauptverteilung/Stockwerksverteilungen29 St. Unterverteilungen in Mediensäulen300 St. Kath 6a Anschlussdosenca. 16.000 m EDV-Leitungen Kath 7ca. 1.200 m Leitungsführungssystemeca. 36.000 m Kabel und Leitungenca. 1.750 St. Installationsgeräteca. 270 St. Datendosenca. 680 St. Beleuchtungskörper1 St. Unterzentrale Sicherheitsbeleuchtungca. 90 St. Sicherheitsleuchten Die Ausschreibung beinhaltet eine Stoffpreisgleitklausel. Bauzeiten:-BA2:08/2022-08/2023-BA3: 08/2023-08/2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Buchbach
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84428
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.