Stadt Boizenburg/Elbe - Erweiterungsbau Regionale Schule Rudolf Tarnow - Los 40 Elektroinstallationsanlage I Referenznummer der Bekanntmachung: 2022070016
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boizenburg/Elbe
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19258
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boizenburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boizenburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Boizenburg/Elbe - Erweiterungsbau Regionale Schule Rudolf Tarnow - Los 40 Elektroinstallationsanlage I
Los 40 Elektroinstallationsanlage I
Regionale Schule Rudolf Tarnow Boizenburg Richard-Markmann-Str. 59 19258 Boizenburg/Elbe
Niederspannungsinstallationsanlage
Im Kellergeschoss des Bestandsgebäudes sind Hausanschlusskasten, Messeinrichtung und Niederspannungshauptverteilung bereits vorhanden.
Im Erweiterungsbau soll eine separate Niederspannungshauptverteilung aufgebaut werden, welche über die Bestandsanlage eingebunden wird.
Die geplanten Unterverteilungen im OG und die Lüftungsanlage werden über die geplante Niederspannungshauptverteilung (NSHV 2) versorgt.
Die Kabelverlegung ist wie folgt anzunehmen:
Kellergeschoss (Bestand), Aufputz bzw. auf Kabelrinnen
Erdgeschoss, auf der Sohle, auf Kabelrinnen, in Zwischendecke
Obergeschoss, auf der Zwischendecke, auf Kabelrinnen, in Zwischendecke
Dachgeschoss, Aufputz bzw. auf Kabelrinnen
Schlitz- und Bohrlocharbeiten sind vor Ausführung abzustimmen!
Es wird ein großer Anteil an Ortbetonwänden (Sichtbeton) hergestellt. Hier sind entsprechende Zuschläge in die EPs einzuberechnen. Weiterhin werden hierzu entsprechend LV örtliche Kabelrohrverlegungen inkl. Einbaudosen und Schalgehäuse notwendig!
Geplant sind zwei Unterverteilungen im OG für Starkstrom (UV) und Schwachstrom (Netzwerkschrank).
Das EG wird direkt über die NSHV versorgt.
Hauptkabelleitungen können über das EG oder OG horizontal verzogen werden. Zur vertikalen Verlegung sind Steigpunkte herzustellen.
An die Haupt- bzw. Unterverteilungen sind die vorgesehenen Stromkreise je Nutzungseinheit aufzulegen.
Die geplante Sicherheitsbeleuchtung ist im gesamten Gebäude vorgesehen, die Ausführung erfolgt al zentrale Anlage.
Die Erdung und der Potentialausgleich erfolgt nach VDE 0100 Teil 540 und VDE 0190 sowie der TAB des örtlichen EVU.
Es sind alle elektrisch leitenden Versorgungsleitungen in die vorhandene Potentialsteuerung einzubeziehen. Zur Realisierung ist eine weitere Potentialausgleichsschiene im Hausanschlussraum neben dem Hausanschlusskasten zu montieren.
Leitungsführung
Die Leitungsführung erfolgt unter Putz bzw. in Horizontalverlegung in abgehängten Deckenbereich bzw. Kabelrinne, Rohr oder Fußboden.
Eine eventuelle Horizontalverlegung im Fußbodenbereich ist mit dem Gewerk HLS abzustimmen. Für die Kabelverlegung sind die Randbereiche der Räume zu nutzen.
Bei der Leitungsführung sind die einzelnen Brandabschnitte je Nutzungseinheit zu beachten und entsprechende Brandschotts auszuführen (Wände F90, Decken F90, Fußboden F90).
Montage der Installationsgeräte
Die Montage der Installationsgeräte erfolgt ausschließlich unter Putz.
Ausnahmen sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Schutzart der Installationen:
Die Schutzart gem. DIN 40050, DIN 40053 Teil 4 der Installationsgeräte entspricht
mind. IP 20 und in den Feuchträumen mind. IP 44.
- Abstellräume, HAR: mind. IP 41
- Klassenräume, Flure: mind. IP 20.
- Schutzart der Sanitärräume: entsprechend dem jeweiligen Schutzbereich.
Auf der Grundlage der DIN VDE 0100 und der Belastung der einzelnen Stromkreise werden die Lichtstromkreise von den Steckdosenschaltkreisen getrennt.
Allgemeine Beleuchtung
Die Beleuchtungsstärken, sind entsprechend den Festlegungen aus der DIN EN 12464, festgelegt.
Die Beleuchtungsstärken sind messtechnisch nachzuweisen.
Telekommunikationsanlagen
Der bestehende Hausanschluss (APL) im Bestandsgebäude bleibt an vorhandener Stelle und wird ggf. durch einen Breitband-Hausanschluss abgelöst.
Hier ist eine Verbindung bis in den Erweiterungsbau herzustellen.
Die Datenkabel sind auf ein geplante Patchfelder in den Netzwerkschränken abzuschließen!
Sonstige Maßnahmen f. Technische Anlagen
Baustelleneinrichtung - Sicherungsmaßnahmen
Baustrom ist ab Beginn der Bauarbeiten erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung, -ummeldung und Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug sowie Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
- Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V), (Formular "Bietererklärungen")
- Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V (Formular "Bietererklärungen")
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Einzureichende Unterlagen:
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Geforderte Sicherheiten:
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung und Mängelansprüche (§ 17 VOB/B), siehe Formblatt VVB 214 Besondere Vertragsbedingungen Punkt 4 und 5
Nebenkosten/Abzüge:
Abzug für Bauleistungsversicherung, Baustrom/Bauwasser, siehe Formblatt VVB 214 Besondere Vertragsbedingungen Punkt 10
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
Einzureichende Unterlagen:
- Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen) (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR, Eckdrift 41, 19061 Schwerin
Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 16 EU Nr. 2 VOB/A ausgeschlossen.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Zur Angebotsauswertung wird um die Übersendung der Angebotsdatei im GAEB-Format "84" gebeten.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Stadt Boizenburg/Elbe
Der Bürgermeister
Kirchplatz 1
19258 Boizenburg/Elbe
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YR4X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.