KPP - Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie Pychotherapie (1. BA) - Psychiatrische Klinik Lüneburg
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pk.lueneburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]28
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lueneburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
KPP - Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie Pychotherapie (1. BA) - Psychiatrische Klinik Lüneburg
KPP - Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Lüneburg,
Tischlerarbeiten, Neubau Bauteil A und B Die Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH ist sowohl Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik als auch Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Hamburg und der Georg-August-Universität Göttingen und plant am Standort Lüneburg die Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie & Psychotherapie.
Nachfolgend aufgeführte Einzelmaßnahmen sind Bestandteil dieser Ausschreibung:
Tischlerarbeiten DIN 18355
Lüneburg
44 St Patientenschrank im Standardzimmer (2-Bett), unterteilt, incl. Wertfächern u. Kofferfach;
4 St Patientenschrank Aufenthaltsraum Tagesklinikpatienten;
8 St Patientenschrank Krisenzimmer, unterteilt, incl. Wertfach u. Kofferfach;
96 St Patientenzimmer-Wandnische als Ablagefläche / Rammschutz;
96 St Magnetwand / Wandbildelement / Wandbord im Patientenzimmer, siehe Farb- und Materialkonzept;
8 St Magnetwand Krisenzimmer (für Nutzung als Isozimmer, Krisenpat.: keine Magneten);
48 St Patientenzimmer-Garderobe, Wandschutzelement mit je zwei Haken / Patient, darüber Hutablage;
48 St Patientenzimmer-Sitzfensterbank, Vollkernmaterial, HPL beschichtet, 4-5cm Stärke, t=45cm, mit "Lehne";
8 St Krisenzimmer-Sitzfensterbank, Vollkernmaterial, HPL beschichtet, 4-5cm Stärke, t=45cm;
366 m Patientenzimmer seitl. Wandschutz, HPL auf Trägerplatte, bündig mit Magnetwand;
53 St Ablage und Handtuchhalterung Patientenbad;
4 St Ablage und Handtuchhalterung Patientenbad Tagesklinikpatienten;
8 St Kittelschleusen-Wandregal mit Garderobenhaken;
34 m Ablagebord Krisenzimmer, 20cm Wandaufdopplung mit Ablagekonsole, HPL-Oberfläche Ahornoptik;
4 St Stationsküche, incl. Herd, Geschirrspüler, Kühlschränke, Einfassung Stellfläche Tablettwagen;
4 St Teeküche (Pantry) Personalaufenthaltsraum;
4 St Buffettresen Speiseraum, HPL beschichtet, offene und geschlossenen Fächer (abschliessbar);
4 St Raumteiler-Element zwischen Speiseraum und Stützpunkt, incl. Fächern und Sitzbank, nach oben hin transparent;
4 St offener Stationstresen Pflegestützpunkt incl. Ablagefächern, optischer Raumabschluss zur Verkehrsfläche ("Salo;
4 St rückwärtige Einfassung Pflegestützpunkt, Holzverkleidung als Akustikelement;
4 St Einbauwand Fernseh- / Aufenthaltsraum;
4 St Sitzfensterbank / Einbaubank im Fernseh- / Aufenthaltsraum;
4 St Sitzecke in Flurnische, HPL-Oberfläche, Sitz- und Rückenpolster;
22 m Holz-Sichtschutzlamellen vor Glaswänden zwischen Patientenaufenth. u. Fernsehraum;
140 m2 Akustikelemente Pat.-Aufenthalt: Wandabsorber (UK mit Dämmeinlage, Rahmen, Textilbespannung);
5 St "Schwarzes Brett" Stationseingänge und Haupteingang;
4 St Wandobjekt Adressbildung Stationseingänge;
16 St Ablagefläche im Backoffice: Regal / Fächer, l=1,80m;
4 St Garderobe mit Wertfächern im Personalaufenthaltsraum;
4 St Pflegekombination Arbeitsraum rein / Modulschränke, l=4,50m,
4 St Pflegekombination Untersuchungsr. ("Time Out") / Modulschränke, l= ca. 2,00m;
4 St Wandregal im Stationsbad, HPL-Oberfläche, feuchtraumbeständig, wandmontiert;
4 St Abstellschrank Pflegeutensilien im Stationsbad, t=ca.80cm, l=3,25, raumhoch, abschliessbar;
1 St Besucherraum - Einbaumöbel unter "Techniktreppe", Wand- und Türverkleidung;
28 St Türen zu "Unterverteilungs-Nischen" in Fluren, T30 OTS, HPL-beschichtet (Motivdruck);
16 m Einbau-Sitzbank, fest gepolstert, Flur vor Arztzimmern, 2 Stat. BT B, Begegnungsraum;
1406 m Rammschutz Kunststoff, h=1m d=2mm, in Fluren & Nebenräumen;
155 St Kantenschutz Kunststoff, Bereiche mit Betten- / Güterverkehr;
152 m Rammschutz HPL-Oberfläche Holzoptik, h=ca.1m, d=ca.1cm;
536 m Handlauf Hartholz (in Fluren), Durchm. ca. 42mm;
164 m Handlauf Hartholz auf Treppenhausgeländer;
1 St Podesteinbau GG Bereich Foyertreppe, A1, Suizidprävention;
1 St Podesteinbau "Kommunikationsfläche", A1, Sitzstufe und Sitzbank am Eingang Neubau;
70 m Fensterbänke "normal" - HPL-Oberfläche und Kante;
9 m Fensterbänke Kellerlichtschächte - HPL-Oberfläche und Kante;
6 m Fensterbänke Treppenhäuser - Material nichtbrennbar;
70 m Sitzfensterbank auf Betonbrüstung - Vollkernmaterial, HPL beschichtet, 4-5cm Stärke, t=45cm;
88 m Sitzfensterbank auf Standkonsole vor P-R-Fassaden, Vollkernmaterial, HPL beschichtet, 4-5cm Stärke, t=45cm;
10 St Sitzfensterbank an Flurenden, Vollkernmaterial, HPL beschichtet, 4-5cm Stärke, t=45cm;
230 m Sockelleisten Hartholz. lackiert;
531 m Deckenverstärkung für Vorhangschienen;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben z. Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen u.a. Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam m. anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
- Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben z. Leistungen aus mind. 3 erfolgreich abgeschlossenen Projekten als Hauptauftragnehmer (Referenzen), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Hansestadt Lüneburg, Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement, Neue Sülze 35, 21335 Lüneburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.