Jahresvertrag für Klärschlammentsorgung und Entsorgung Kanalräumgut für die Jahre 2023 und 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: AZV-KA-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bewa-soemmerda.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresvertrag für Klärschlammentsorgung und Entsorgung Kanalräumgut für die Jahre 2023 und 2024
Jahresvertrag für Klärschlammentsorgung und Entsorgung Kanalräumgut für die Jahre 2023 und 2024
Großneuhausen, DE
Klärschlamm
Der Anfall an Klärschlamm wird durch zahlreiche Faktoren beeinflusst. An dieser Stelle sei beispielsweise auf das kundenabhängige Einbringen von Fäkalien in den Klärprozess hingewiesen. Somit kann die Gesamtanfallmenge an Klärschlamm nicht eindeutig bestimmt werden. Das geschätzte Aufkommen beträgt für
- Kläranlage Großneuhausen ca. 9.400 m³/Jahr
- Kläranlage Straußfurt ca. 2.300 m³/Jahr
- Kläranlage Kindelbrück ca. 2.400 m³/Jahr
Die Entsorgung findet in Teilabschnitten über das Kalenderjahr verteilt statt. Für die einzelnen Kläranlagen bestehen die nachstehenden jährlichen Entsorgungen:
- KA Großneuhausen: 4 bis 5 mal im Jahr
- KA Straußfurt: 3 bis 4 mal im Jahr
- KA Kindelbrück: 3 bis 4 mal im Jahr
Ein wirtschaftlicher Ausgleich findet nicht statt, wenn das geschätzte Aufkommen unter-/überschritten wird.
Kanalräumgut
Auf der Kläranlage Großneuhausen und auf der Kläranlage Straußfurt befinden sich Trockbeete in Form von Stahlbetonbecken, in denen sich das Kanalräumgut befindet. Von der Kläranlage Kindelbrück muss kein Kanalräum gut entsorgt werden.
KA Großneuhausen:
Das Trockenbeet in Großneuhausen hat nachstehende Abmessungen: 22,40 m x 8,20 m, Wandhöhe 1,00 m. Hier sind 1 x pro Jahr ca. 130 m³ Kanalräumgut zu entsorgen.
KA Straußfurt:
Auf der KA in Straußfurt befinden sich zwei nebeneinanderliegende Trockenbeete, mit jeweils nachstehenden Abmessungen: 15,00 m x 8,00 m, Wandhöhe 1,00 m.
Hier sind alle 2 Jahre ca. 170 m³ zu entsorgen.
Die angegebenen Mengen des zu entsorgenden Kanalräumgutes stellen jeweils Mittelwerte der letzten 3 Jahre dar und können stark schwanken; sie können höher oder auch niederiger ausfallen. Ein wirtschaftlicher Ausgleich findet nicht statt, wenn das geschätzte Aufkommen unter-/überschritten wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis eines ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutzes
Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung gemäß Formblatt 124 LD
(1) Nachweis, dass das Unternehmen gemäß Kreislauf- und Abfallwirtschaftsgesetz (KRAWG) und der Ge fahrengutverordnung Strasse (GGVS) ein geprüftes Fachuntemehmen ist (Angabe der Entsorger- und oder Beförderernummer).
(2) Die dem Angebot zugrunde liegende Verwertungsstrecke ist anzugeben. Der Nachweis der Verwertungskapazität ist technologisch zu untersetzen und darzustellen. Dies beinhaltet auch die Entsorgungssicherheit für Verwertungsprodukte.
(3) Es ist anzugeben, ob bei der vom Bieter gewählten Verwertungstechnologie eine weitergehende Hygienisierung der Klärschlämme erfolgt.
(4) Vom Bieter ist zur Beurteilung der fachlichen Eignung ein Überblick über seine Untemehmensstruktur und den Qualifikationsstand des ingenieurtechnischen Personals zu übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Schicker Thies Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Dalbersweg 3, 99084 Erfurt
Vertreter der Vergabestelle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Halbjahr 2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).