374 Neubau einer Pflegeschule in Pfaffenhofen a. d. Ilm-1-038 Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 1-038 Außenanlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen a. d. Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
374 Neubau einer Pflegeschule in Pfaffenhofen a. d. Ilm-1-038 Außenanlagen
374 Neubau einer Pflegeschule in Pfaffenhofen a. d. Ilm-1-038 Außenanlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 1000 m2 Schottertragschicht auf Frostschutzschicht im Bereich Pflasterfläche/Gehweg herstellen
ca. 585 m2 Pflasterdecke aus Betonpflastersteinen auf vorh. Tragschicht herstellen
ca. 280 m2 Rasenfugenpflaster aus Betonpflastersteinen 16x16x10 cm liefern und herstellen
ca. 31 m Stahlbeton-Winkelstützelemente Höhe zwischen 55 cm und 280 cm
ca. 430 m2 Asphalttragschicht herstellen
ca. 430 m2 Asphaltdeckschicht herstellen
26 St Sitzblock aus Beton mit Sitzauflage aus Lärche
26 St Sitzblock aus Beton ohne Sitzauflage
ca. 38 m2 Rigole
ca.232 m Regen- und Schmutzwasserleitungen versch. DN
8 St Revisionsschächte
4 St Böschungstreppen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen; Eignung gem. VOB/A § 6 EU; Nachweise gem. VOB/A § 6a EU Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen; Eignung gem. VOB/A § 6 EU; Nachweise gem. VOB/A § 6a EU Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen; Eignung gem. VOB/A § 6 EU; Nachweise gem. VOB/A § 6a EU Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ Gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen. Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.