Rahmenvertrag zur Lieferung von Rettungswagen Typ C nach DIN EN 1789: 2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2007
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Rettungswagen Typ C nach DIN EN 1789: 2020
Rahmenvertrag zur Lieferung von Rettungswagen Typ C nach DIN EN 1789: 2020 in insgesamt 2 Losen:
- Los 1 Fahrgestell
- Los 2 Kofferaufbau/-ausbau
Fahrgestell für Rettungswagen Typ C nach DIN EN 1789: 2020
Der Auftragnehmer des Loses 1 liefert die Fahrgestelle direkt an den Auftragnehmer des Loses 2
Rahmenvertrags zur Beschaffung von 12-20 Fahrgestellen in den Jahren 2023 bis 2024, geeignet für den Aus-/Aufbau zum Rettungswagen Typ C nach DIN EN 1789 und DIN 13500 mit Wechselkofferbauten in geschweißter Aluminiumgerippebauweise.
Die Mindestabnahmemenge von 12 Fahrgestellen wird garantiert, die Höchstabnahmemenge liegt bei 20 Fahrgestellen.
Kofferaufbau-/ Ausbau
Abholung nach Endabnahme beim Aufbauer (Auftragnehmer Los 2)
Rahmenvertrag über den Ausbau der Fahrgestelle aus Los 1 mit Wechselkofferbauten in geschweißter Aluminiumgerippebauweise zum Ausbau als Rettungswagen (RTW) Typ C nach DIN EN 1789 und DIN 13500 in den Jahren 2023 bis 2024.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.