AWO Psychiatriezentrum - Beschaffung von Storage Referenznummer der Bekanntmachung: 79-2021 VV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königslutter
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38154
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
AWO Psychiatriezentrum - Beschaffung von Storage
Lieferung von NetApp Metro Clustern
AWO Psychiatriezentrum Königslutter Vor dem Kaiserdom 10 38154 Königslutter
Das AWO Psychiatriezentrum (APZ) Königslutter ist ein anerkanntes Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie mit ca. 600 Planbetten. Alle Stationen, Außenstandorte sowie die Verwaltung verfügen über rechnerbasierte Anwendungssysteme zur Abwicklung der digitalen Geschäftsprozesse und zur Unterstützung der optimalen Patientenversorgung. Dazu betreibt das APZ ein komplexes digitales Informationssystem. Die Anwendungssysteme werden in einer Client-Server-Umgebung zentral bereitgestellt. Die Server werden gänzlich virtuell in einer VMware Farm betrieben. Eine enge Integration des Speichersystems mit VMware vSphere zur Provisionierung von Datastores, Ansteuerung von Backup & Restore ist gegeben.
Kernkomponente bildet dabei das primäre, hochverfügbare, zentrale Speichersystem in Form eines SAN (Storage Area Network) von dem Hersteller NetApp. Teile dieser Storage-Infrastruktur sind abzulösen und durch Komponenten des Herstellers NetApp zu ersetzen. Zum Auftragsumfang gehört auch die Altdatenmigration und die Inbetriebsetzung der neuen Komponenten, ferner der Systemservice für 60 Monate ab Inbetriebnahme. Näheres zum Auftragsinhalt und -umfang siehe Vergabeunterlagen. Die Lieferung und Inbetriebsetzung der neuen Systeme muss bis zum 01.04.2023 abgeschlossen sein.
Die Laufzeitangabe von 60 Monaten bezieht sich auf den im Anschluss an die Herstellung der Betriebsbereitschaft (bis zum 01.04.2023) durchzuführenden Systemservice.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder verbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
2. Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
3. Nachweis der Zertifizierung "NetApp Keystone Lifecycle Service Certified".
4. Nachweis der Zertifizierung als "NetApp Support Services Certified Multicountry Partner".
5. Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
zu 2.: Es sind mindestens zwei Referenzleistungen vorzulegen. Der Beginn der Leistungen des Bieters in allen Referenzleistungen darf frühestens am 01.01.2019 erfolgt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Ergänzung zu Ziffer III. (weitere Eignungskriterien):
7. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
8. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
2) Eignungsleihe:
Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.
3) Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D, Anlage D04 der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL647P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.