Errichtung eines neuen Hallenbades in Schwabach - Metallbau und Verglasung, außen und innen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0045-09
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines neuen Hallenbades in Schwabach - Metallbau und Verglasung, außen und innen
Auf dem Gelände des Parkbads Schwabach wird ein neues Hallenbad errichtet. Das vorliegende Gewerk umfasst:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Geplant ist der Neubau eines Hallenbades auf dem Grundstück des Parkbades in Schwabach. Das Hallenbad besteht aus einem hohen (Badehalle) und einem niedrigen Gebäudeteil (Umkleide/Eingangsbereich). Die Leistungen des Gewerks können grob in drei Bereiche eingeteilt werden:Elementglasfassade, Pfosten-Riegel-Fassade und Innenraumverglasungen. Die Pfosten Riegelfassade soll dabei im Eingangsbereich, und allseitig an der Badehallezum Einsatz kommen. Es handelt sich dabei an den Stirnseiten der Badehalle um eine hohe PR-Fassade, bei der zwei übereinanderliegende Gläserreihen zum Einsatz kommen. Die Süd- und Ostfassade wird nachträglich (anderes Gewerk) miteiner textilen Sonnenschutzanlage ausgestattet, für die entsprechende Befestigungspunkte in der PR-Konstruktion integriert sein müssen.Die PR-Fassade auf Nord- und Südseite sind niedrige Fassadenelemente bei der die Südfassade drei Fluchtwegstüren und die Nordfassade gedämmte Fassadenpaneele beinhaltet.Die PR-Fassade im Eingangsbereich/Foyer beschreibt eine raumhohe Glasfassade die rechts und links an den Windfang anschließt. Außerdem geht diese mittels Ganzglasecke in die Badehallenfassade über. Die zweite Ganzglaseckeim Bereich des Foyers befindet sich in der Nord- Ostecke. Die Elementglasfassade ist im UG, sowie dem EG im Bereich der Nord- und Westfassade des niedrigen Gebäudeteils geplant. Das Fensterband der Nordfassade EG besteht ausschließlich aus Festverglasungen, bei der auf die Zwischenpfostenprofile verzichtet wird und die Glashöhenkanten stattdessen dauerelastisch verklebt werden.Die Glasfassade der Westfassade besteht aus Festverglasungen, Dreh-Kipp-Fensterflügeln und einer Türe. Außerdem wird dieser Fassadenabschnitt nachträglich (anderes Gewerk) mit einer textilen Sonnenschutzanlage ausgestattet,für die entsprechende Befestigungspunkte in der Elementverglasungs-Konstruktion integriert sein müssen.Im UG setzt sich die Elementglasfassade aus einem zusammenhängenden Oberlicht-Fensterband, bestehend aus Dreh-Kipp-Fensterflügeln, Festverglasungen, und in denTechnikräumen aus einzelnen Dreh-Kipp-Fensterflügeln, zusammen. Die Innenglasfassade gliedert sich in Oberlichtbänder, Glastrennwände undGanzglastüren. Die Oberlichter bilden die Verbindung zwischen den oberen Wandenden und der STB-Decke. Dabei ist der Teil oberhalb der Abhangdecke alsDeckenschott (gedämmt und ungedämmt) auszuführen. Diese Deckenschotts bildengleichzeitig die Unterkonstruktion der darunterliegenden Verglasung.Gleiches gilt für die Ganzglastüren und auch die Trennwand im Bereich des Schwimmmeisterraums.Die Glastrennwand zwischen Badehalle und Foyer reicht dagegen bis an die STB-Geschossdecke und bedarf daher keines Deckenschotts.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.