Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 für den Neubau des Feuerwehrhauses im Markt Kaufering
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufering
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86916
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kaufering.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 für den Neubau des Feuerwehrhauses im Markt Kaufering
Der Markt Kaufering beabsichtigt, auf einem 6.000 m² großen Grundstück in zentraler Lage ein neues Feuerwehrhaus mit voraussichtlich 14 Fahrgassen plus erforderlichen Nebenräumen und Schulungstrakt zu errichten.
Das Grundstück ist derzeit unbebaut und wird als Wertstoffhof und Grünfläche genutzt. Westlich angrenzend befindet sich Wohnbebauung, östlich grenzt an das Plangebiet die Augsburger Straße an, eine weitgehend anbaufreie Magistrale in Nord-Süd-Richtung, nördlich schließt sich eine der Haupteinkaufsstraßen Kauferings an.
Die Arbeit der Feuerwehr soll durch den neuen Standort in die Mitte des Ortes rücken und künftig transparenter und erlebbarer für die Bevölkerung werden. Gerade der Jugendarbeit kommt hier eine wichtige Rolle zu. Gewünscht werden daher Entwürfe, welche durch hohe Gestaltungs- und Freiraumqualität dem zentralen Standort gerecht werden und sich wirtschaftlich errichten lassen.
Markt Kaufering
Neubau Feuerwehr Kaufering
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Feuerwehrhaus Kaufering
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufering
Postleitzahl: 86916
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]30
Internet-Adresse: www.kaufering.de