464 – Kreisklinik St. Elisabeth Dillingen - LHKM - Gewerk 1270 Grundreinigung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillingen
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.khdw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
464 – Kreisklinik St. Elisabeth Dillingen - LHKM - Gewerk 1270 Grundreinigung
1270 Grundreinigung
Ziegelstraße 38, 89407 Dillingen an der Donau
1000 m² Baustelle kehren und saugen
400 m² Baufeinreinigung Verkehrsflächen
600 m² Grobreinigung innen
600 m² Nachreinigung feucht
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=255450
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=255450
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=255450
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=255450
Abschnitt IV: Verfahren
nur Vertreter des Auftraggebers!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ elektronisch einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass in der Zeit vom 22.12.2022 bis 08.01.2023 keinerlei Auskünfte erteilt werden können und Bieterfragen nicht beantwortet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb der Frist von 10 Kalendertragen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland
Telefon: +49 9071570
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.khdw.de/index.php/impressum