Vergabe der Verwertung von Altpapier

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmalkalden
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98574
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kwsm.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des Privatrechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe der Verwertung von Altpapier

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH ist für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung der rund 123.400 Einwohner des Landkreises zuständig und somit auch für die Altpapiersammlung.

Der Auftraggeber vergibt für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Schmalkalden-Meiningen den Auftrag zur Übernahme und Verwertung von Altpapier (PPK) inkl. Containergestellung. Das Altpapier ist an zwei Übergabestellen im Kreisgebiet zu übernehmen, die vom Auftraggeber oder einem beauftragten Dritten des Auftraggebers betrieben werden.

Die Gesamtmenge des gesammelten Altpapiers wird für 2022 in Höhe von ca. 8.000 t prognostiziert. Dies ist nicht die Gesamtmenge des Altpapiers, das zur Verwertung an den Auftragnehmer herausgegeben wird. Die Menge reduziert sich um den Teil des Altpapiers, den die Dualen Systeme (Systeme nach § 3 Abs. 16 VerpackG) gem. § 22 Abs. 4 Satz 7 VerpackG zur Herausgabe an sich verlangen (dazu unten).

Hinweis des Auftraggebers zur Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen Der Auftragnehmer ist grundsätzlich für die Übernahme und die Verwertung der an den Umladestellen erfassten Altpapiermengen verantwortlich. Für Verkaufsverpackungen gilt dies jedoch nur, soweit die Dualen Systeme nicht die Herausgabe der auf sie entfallenden Altpapieranteile verlangen.

Den Dualen Systemen nach § 18 VerpackG steht gem. § 22 Abs. 4 S. 7 und 8 VerpackG für den Fall einer Mitbenutzungsregelung das Recht zu, vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Herausgabe eines Masseanteils zu verlangen, der dem Anteil an der Gesamtmasse der in den Sammelbehältern erfassten Altpapierabfälle entspricht und der in der Verantwortung des jeweiligen Systems zu verwerten ist.

Mit den Dualen Systemen ist die Herausgabe der lizenzierten Verkaufsverpackungen nach § 22 Abs. 4 Satz 7 Verpackungsgesetz von derzeit maximal 33,5 Prozent (2.680 t) des Altpapiers vereinbart.

Die Herausgabe der lizenzierten Verkaufsverpackungen erfolgt durch den Auftraggeber derzeit nur an der Übergabestelle Melkers, sie ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

Die vom Auftragnehmer an den Umladestellen zu übernehmende und zu verwertende Menge ist um den Anteil der herausgegebenen lizenzierten Verkaufsverpackungen, derzeit maximal 33,5 Prozent, reduziert. Derzeit machen nicht alle Dualen Systeme von einer Herausgabe der lizenzierten Verkaufsverpackungen nach § 22 Abs. 4 Satz 7 Verpackungsgesetz Gebrauch, in 2022 werden ca. 73 % der Verkaufsverpackungen (ca. 1.950 t) an die Dualen Systeme übergeben. In Abstimmung mit den Dualen Systemen ändert sich dieser Anteil der Herausgabe an lizenzierten Verkaufsverpackungen in 2023 nicht.

Gleichermaßen sichert der Auftraggeber die angegebene prognostizierte Gesamtaltpapiermenge nicht zu, was jedoch den Auftragnehmer nicht von der Übernahmeverpflichtung eventuell auftretender Minder- oder Mehrmengen entbindet. Ferner berechtigt die durch schwankende Mengen einer Herausgabe der lizenzierten Verkaufsverpackungen nach § 22 Abs. 4 Satz 7 Verpackungsgesetz ggfs. bewirkte Mengenveränderung die Vertragsparteien nicht zu einer Änderung der vertraglichen Konditionen. Dies gilt auch, wenn einzelne Duale Systeme anstelle der Herausgabe ihres Anteils an lizenzierten Verkaufsverpackungen aus PPK die gemeinsame Verwertung der Verkaufsverpackungen wählen oder wenn Duale Systeme, die bislang die Herausgabe ihres Anteils an PPK-Abfälle verlangen, künftig die gemeinsame Verwertung wählen.

Die Sammlung und Beförderung des Altpapiers sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Hauptort der Ausführung:

Schmalkalden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH ist für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung der rund 123.400 Einwohner des Landkreises zuständig und somit auch für die Altpapiersammlung.

Der Auftraggeber vergibt für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Schmalkalden-Meiningen den Auftrag zur Übernahme und Verwertung von Altpapier (PPK) inkl. Containergestellung. Das Altpapier ist an zwei Übergabestellen im Kreisgebiet zu übernehmen, die vom Auftraggeber oder einem beauftragten Dritten des Auftraggebers betrieben werden.

Die Gesamtmenge des gesammelten Altpapiers wird für 2022 in Höhe von ca. 8.000 t prognostiziert. Dies ist nicht die Gesamtmenge des Altpapiers, das zur Verwertung an den Auftragnehmer herausgegeben wird. Die Menge reduziert sich um den Teil des Altpapiers, den die Dualen Systeme (Systeme nach § 3 Abs. 16 VerpackG) gem. § 22 Abs. 4 Satz 7 VerpackG zur Herausgabe an sich verlangen (dazu unten).

Hinweis des Auftraggebers zur Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen Der Auftragnehmer ist grundsätzlich für die Übernahme und die Verwertung der an den Umladestellen erfassten Altpapiermengen verantwortlich. Für Verkaufsverpackungen gilt dies jedoch nur, soweit die Dualen Systeme nicht die Herausgabe der auf sie entfallenden Altpapieranteile verlangen.

Den Dualen Systemen nach § 18 VerpackG steht gem. § 22 Abs. 4 S. 7 und 8 VerpackG für den Fall einer Mitbenutzungsregelung das Recht zu, vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Herausgabe eines Masseanteils zu verlangen, der dem Anteil an der Gesamtmasse der in den Sammelbehältern erfassten Altpapierabfälle entspricht und der in der Verantwortung des jeweiligen Systems zu verwerten ist.

Mit den Dualen Systemen ist die Herausgabe der lizenzierten Verkaufsverpackungen nach § 22 Abs. 4 Satz 7 Verpackungsgesetz von derzeit maximal 33,5 Prozent (2.680 t) des Altpapiers vereinbart.

Die Herausgabe der lizenzierten Verkaufsverpackungen erfolgt durch den Auftraggeber derzeit nur an der Übergabestelle Melkers, sie ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

Die vom Auftragnehmer an den Umladestellen zu übernehmende und zu verwertende Menge ist um den Anteil der herausgegebenen lizenzierten Verkaufsverpackungen, derzeit maximal 33,5 Prozent, reduziert. Derzeit machen nicht alle Dualen Systeme von einer Herausgabe der lizenzierten Verkaufsverpackungen nach § 22 Abs. 4 Satz 7 Verpackungsgesetz Gebrauch, in 2022 werden ca. 73 % der Verkaufsverpackungen (ca. 1.950 t) an die Dualen Systeme übergeben. In Abstimmung mit den Dualen Systemen ändert sich dieser Anteil der Herausgabe an lizenzierten Verkaufsverpackungen in 2023 nicht.

Gleichermaßen sichert der Auftraggeber die angegebene prognostizierte Gesamtaltpapiermenge nicht zu, was jedoch den Auftragnehmer nicht von der Übernahmeverpflichtung eventuell auftretender Minder- oder Mehrmengen entbindet. Ferner berechtigt die durch schwankende Mengen einer Herausgabe der lizenzierten Verkaufsverpackungen nach § 22 Abs. 4 Satz 7 Verpackungsgesetz ggfs. bewirkte Mengenveränderung die Vertragsparteien nicht zu einer Änderung der vertraglichen Konditionen. Dies gilt auch, wenn einzelne Duale Systeme anstelle der Herausgabe ihres Anteils an lizenzierten Verkaufsverpackungen aus PPK die gemeinsame Verwertung der Verkaufsverpackungen wählen oder wenn Duale Systeme, die bislang die Herausgabe ihres Anteils an PPK-Abfälle verlangen, künftig die gemeinsame Verwertung wählen.

Die Sammlung und Beförderung des Altpapiers sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Umweltverträglichkeit des Transports / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Wertungspreis (Berechnung: siehe Ziffer 4.2.1 der Vergabeunterlagen) / Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimal die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die erste Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.06.2025 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2026 ausgeübt werden. Die zweite Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.06.2026 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2027 ausgeübt werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 195-553468
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe der Verwertung von Altpapier

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmalkalden
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98574
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.thueringen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Entfällt, da die Wartefrist gem. § 134 GWB bereits abgelaufen ist.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2022

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