Anschaffung eines Mehrzwecktransportfahrzeuges (MZF3) mit Ladehilfe für die Verbandsgemeinde Herxheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herxheim
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76863
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-herxheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anschaffung eines Mehrzwecktransportfahrzeuges (MZF3) mit Ladehilfe für die Verbandsgemeinde Herxheim
Lieferung eines Mehrzwecktransportfahrzeuges (MZF3) nach Technischer Richtlinie Nr.5 RLP für die Feuerwehr Herxheim.
Das Fahrzeug muss der Technischen Richtlinie Nr. 5 (TR Nr. 5) für Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz entsprechen. Weiterhin sind die Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz, die ergänzend zur EN 1846 Teil 2 erstellt wurden, zu beachten.
Bei dem vorgesehenen Mehrzweckfahrzeug soll durch die Verwendung einer entsprechenden Technik sowohl beim Fahrgestell, als auch beim Aufbau ein möglichst kompaktes Fahrzeug realisiert werden. Das Fahrgestell ist mit Allradantrieb 4x4 vorgesehen. Das Fahrerhaus ist für eine Truppbesatzung (3 Personen) auszulegen. Das Fahrgestell muss den Einbau einer Seilwinde, eines fest eingebauten Stromerzeugers und einer Ladebordwand ermöglichen. Der Aufbau muss die feuerwehrtechnische Beladung (siehe Anlage Beladung) und mindestens 6 Standard Rollcontainer aufnehmen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +0[gelöscht]
Fax: +0[gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs.
1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.add.rlp.de