Beschaffung von CNC-Maschinen für das Staatliche Berufliche Schulzentrum Nürnberger Land Referenznummer der Bekanntmachung: 78-2022-DPS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauf a.d.Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von CNC-Maschinen für das Staatliche Berufliche Schulzentrum Nürnberger Land
Beschaffung von CNC-Maschinen für das Staatliche Berufliche Schulzentrum Nürnberger Land
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Nürnberger Land beabsichtigt für sein Staatliches Berufliches Schulzentrum Nürnberger Land mindestens drei professionelle Universal CNC-Fräsmaschinen zu beschaffen, welche – angepasst an die in den letzten Jahren eingesetzten Prüfungswerkstücke – kleinbauend und somit kostensparned sein sollen.Für den Kauf der Maschinen stehen Fördermittel im Rahmen des DigitalPakt Schule zur Ausstattung eines integrierten Fachunterrichtsraums zur Verfügung. Die Anforderungen an die zu liefernden CNC-Fräsmaschinen sowie an die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) in Verbindung mit dem Leistungsverzeichnis (Anlage 6) und dem Vertrag (Anlage 2) beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.