Lieferleistung Verpflegung an Schulen in der Gemeinde Bad Schönborn ab dem Schuljahr 2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 228/22-KS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Schönborn
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-schoenborn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferleistung Verpflegung an Schulen in der Gemeinde Bad Schönborn ab dem Schuljahr 2022/2023
Die Gemeinde beabsichtigt, mit der vorliegenden Vergabemaßnahme einen Vertrag über die Essenslieferungan die Michael-Ende-Gemeinschaftsschule, die Michael-Ende-Grundschule und die Franz-Josef-Kuhn-Grundschule Langenbrücken, Standort Bad Schönborn zu schließen.
Los 1 - Michael-Ende-Gemeinschaftsschule
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde beabsichtigt, mit der vorliegenden Vergabemaßnahme einen Vertrag über die Essenslieferung an die Michael-Ende-Gemeinschaftsschule zu schließen.
Los 2 - Michael-Ende-/Franz-Josef-Kuhn-Grundschule
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde beabsichtigt, mit der vorliegenden Vergabemaßnahme einen Vertrag über die Essenslieferung an die Michael-Ende-Grundschule und die Franz-Josef-Kuhn-Grundschule Langenbrücken, Standort Bad Schönborn zu schließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Michael-Ende-Gemeinschaftsschule
Ort: Weingarten
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 76356
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Michael-Ende-/Franz-Josef-Kuhn-Grundschule
Ort: Weingarten
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 76356
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.