Fördergebietsmanagement Städtebauliche Erneuerung (WNE) Altort Wörth am Rhein im Rahmen der Städtebauförderung Referenznummer der Bekanntmachung: WOE-TRO-2023/39
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 155-496432)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Mozartstr. 2
Ort: Wörth am Rhein
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76744
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle Wörth/Kandel/Hagenbach
E-Mail:
Telefon: +49 7271/131-240
Fax: +49 7271/131-9240
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.woerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fördergebietsmanagement Städtebauliche Erneuerung (WNE) Altort Wörth am Rhein im Rahmen der Städtebauförderung
Fördergebietsmanagement und Sanierungsberatung Städtebauliche Erneuerung (WNE) Altort Wörth asm Rhein im Rahmen der Städtebauförderung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien.
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1. Personalstruktur:
Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Wichtung 10 v.H.,
≥ 3 Personen = 20 Punkte;
2 Personen = 10 Punkte.
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2. Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:
Referenzen: Angaben zu in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
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2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
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Wertungskriterium Büro/Unternehmen 15 v.H.
Wertungskriterium Projektleitung Fördergebietsmanagement 15 v.H.
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Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen von Büro/Unternehmen, Projektleitung Programmmanagement und Projektleitung Zentrumsmanagement, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 30 Punkte
= 2 Referenzen je WK = 20 P.
= 1 Referenz je WK = 10 P.
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2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen
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Wertungskriterium Büro/Unternehmen 30 v.H.
Wertungskriterium Projektleitung 30 v.H.
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Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung jeweils:
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Wertungskriterium Erfahrungen Umsetzung Städtebauförderprogramm (maximal 60 Punkte):
Betreuung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme mit vergleichbarer Komplexität und Größenordnung, mindestens 5 ha Fläche.
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A)
Bewertung der in der Referenz erbrachten Leistungen:
- Umsetzung Städtebauförderprogramm 10 Punkte;
- Umsetzung einer Entwicklungsmaßnahme im innerörtlichen Kontext 10 Punkte;
- Fördermittelmanagement 10 Punkte;
- Beteiligungsverfahren 10 Punkte;
- Öffentlichkeitsarbeit 10 Punkte;
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B)
24 ha und mehr: 10 Punkte;
ab 5 ha: 5 Punkte;
Zwischenwerte werden linear interpoliert.
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Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung Zentrumsmanagement jeweils:
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Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert.
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Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium
arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
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Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 200 Punkte.
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Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien.
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1. Personalstruktur:
Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Wichtung 10 v.H.,
≥ 3 Personen = 20 Punkte;
2 Personen = 10 Punkte.
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2. Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:
Referenzen: Angaben zu in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
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2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
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Wertungskriterium Büro/Unternehmen 15 v.H.
Wertungskriterium Projektleitung Fördergebietsmanagement 15 v.H.
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Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen von Büro/Unternehmen, Projektleitung Fördergebietsmanagement, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 30 Punkte
= 2 Referenzen je WK = 20 P.
= 1 Referenz je WK = 10 P.
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2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen
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Wertungskriterium Büro/Unternehmen 30 v.H.
Wertungskriterium Projektleitung 30 v.H.
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Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung jeweils:
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Wertungskriterium Erfahrungen Umsetzung Städtebauförderprogramm (maximal 60 Punkte):
Betreuung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme mit vergleichbarer Komplexität und Größenordnung, mindestens 5 ha Fläche.
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A)
Bewertung der in der Referenz erbrachten Leistungen:
- Umsetzung Städtebauförderprogramm 10 Punkte;
- Umsetzung einer Entwicklungsmaßnahme im innerörtlichen Kontext 10 Punkte;
- Fördermittelmanagement 10 Punkte;
- Beteiligungsverfahren 10 Punkte;
- Öffentlichkeitsarbeit 10 Punkte;
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B)
24 ha und mehr: 10 Punkte;
ab 5 ha: 5 Punkte;
Zwischenwerte werden linear interpoliert.
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Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung Fördergebietsmanagement jeweils:
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Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert.
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Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium
arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
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Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 200 Punkte.
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Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung Programmmangament und die Projektleitung Zentrumsmanagement, sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1
.
Die Projektleitung Programmmangament und die Projektleitung Zentrumsmanagement müssen eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen.
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Die Referenz darf nachweislich nicht älter als 5 Jahre sein, das heißt ein Abschluss der Referenzprojekte darf nicht vor 2018 erfolgt sein.
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Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
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Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung ist je mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand wie unter II.2.9 beschrieben – vorzulegen.
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Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung Fördergebietsmanagement, sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
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Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1
.
Die Projektleitung Fördergebietsmanagement muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen.
.
Die Referenz darf nachweislich nicht älter als 5 Jahre sein, das heißt ein Abschluss der Referenzprojekte darf nicht vor 2018 erfolgt sein.
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Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
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Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung ist je mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand wie unter II.2.9 beschrieben – vorzulegen.
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Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
- Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierten Projektleiter*in Programmmangement und eine/n qualifizierten Projektleiter*in Zentrumsmanagement zu benennen, welche gegenüber Auftraggeber und sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.
- Projektbesprechungen finden in Wörth am Rhein statt.
- Die Präsenz in Wörth am Rhein ist gemäß den Projekterfordernissen sicherzustellen.
- Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
- Eine Erklärung zur Verpflichtung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen.
- Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierten Projektleiter*in Fördergebietsmanagement zu benennen, welche gegenüber Auftraggeber und sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.
- Projektbesprechungen finden in Wörth am Rhein statt.
- Die Präsenz in Wörth am Rhein ist gemäß den Projekterfordernissen sicherzustellen.
- Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
- Eine Erklärung zur Verpflichtung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen.