Fördergebietsmanagement Städtebauliche Erneuerung (WNE) Altort Wörth am Rhein im Rahmen der Städtebauförderung Referenznummer der Bekanntmachung: WOE-TRO-2023/39

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 155-496432)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Wörth am Rhein
Postanschrift: Mozartstr. 2
Ort: Wörth am Rhein
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76744
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle Wörth/Kandel/Hagenbach
E-Mail:
Telefon: +49 7271/131-240
Fax: +49 7271/131-9240
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.woerth.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fördergebietsmanagement Städtebauliche Erneuerung (WNE) Altort Wörth am Rhein im Rahmen der Städtebauförderung

Referenznummer der Bekanntmachung: WOE-TRO-2023/39
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fördergebietsmanagement und Sanierungsberatung Städtebauliche Erneuerung (WNE) Altort Wörth asm Rhein im Rahmen der Städtebauförderung

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/08/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 155-496432

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.9
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Anstatt:

Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien.

.

1. Personalstruktur:

Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Wichtung 10 v.H.,

≥ 3 Personen = 20 Punkte;

2 Personen = 10 Punkte.

.

2. Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:

Referenzen: Angaben zu in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.

.

2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:

.

Wertungskriterium Büro/Unternehmen 15 v.H.

Wertungskriterium Projektleitung Fördergebietsmanagement 15 v.H.

.

Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen von Büro/Unternehmen, Projektleitung Programmmanagement und Projektleitung Zentrumsmanagement, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:

≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 30 Punkte

= 2 Referenzen je WK = 20 P.

= 1 Referenz je WK = 10 P.

.

2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen

.

Wertungskriterium Büro/Unternehmen 30 v.H.

Wertungskriterium Projektleitung 30 v.H.

.

Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung jeweils:

.

Wertungskriterium Erfahrungen Umsetzung Städtebauförderprogramm (maximal 60 Punkte):

Betreuung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme mit vergleichbarer Komplexität und Größenordnung, mindestens 5 ha Fläche.

.

A)

Bewertung der in der Referenz erbrachten Leistungen:

- Umsetzung Städtebauförderprogramm 10 Punkte;

- Umsetzung einer Entwicklungsmaßnahme im innerörtlichen Kontext 10 Punkte;

- Fördermittelmanagement 10 Punkte;

- Beteiligungsverfahren 10 Punkte;

- Öffentlichkeitsarbeit 10 Punkte;

.

B)

24 ha und mehr: 10 Punkte;

ab 5 ha: 5 Punkte;

Zwischenwerte werden linear interpoliert.

.

Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung Zentrumsmanagement jeweils:

.

Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert.

.

Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):

Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium

arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.

.

Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.

Insgesamt max. 200 Punkte.

.

Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3

muss es heißen:

Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien.

.

1. Personalstruktur:

Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Wichtung 10 v.H.,

≥ 3 Personen = 20 Punkte;

2 Personen = 10 Punkte.

.

2. Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:

Referenzen: Angaben zu in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.

.

2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:

.

Wertungskriterium Büro/Unternehmen 15 v.H.

Wertungskriterium Projektleitung Fördergebietsmanagement 15 v.H.

.

Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen von Büro/Unternehmen, Projektleitung Fördergebietsmanagement, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:

≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 30 Punkte

= 2 Referenzen je WK = 20 P.

= 1 Referenz je WK = 10 P.

.

2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen

.

Wertungskriterium Büro/Unternehmen 30 v.H.

Wertungskriterium Projektleitung 30 v.H.

.

Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung jeweils:

.

Wertungskriterium Erfahrungen Umsetzung Städtebauförderprogramm (maximal 60 Punkte):

Betreuung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme mit vergleichbarer Komplexität und Größenordnung, mindestens 5 ha Fläche.

.

A)

Bewertung der in der Referenz erbrachten Leistungen:

- Umsetzung Städtebauförderprogramm 10 Punkte;

- Umsetzung einer Entwicklungsmaßnahme im innerörtlichen Kontext 10 Punkte;

- Fördermittelmanagement 10 Punkte;

- Beteiligungsverfahren 10 Punkte;

- Öffentlichkeitsarbeit 10 Punkte;

.

B)

24 ha und mehr: 10 Punkte;

ab 5 ha: 5 Punkte;

Zwischenwerte werden linear interpoliert.

.

Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung Fördergebietsmanagement jeweils:

.

Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert.

.

Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):

Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium

arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.

.

Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.

Insgesamt max. 200 Punkte.

.

Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3

Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische u. berufliche Leistungsfähigketi
Anstatt:

Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung Programmmangament und die Projektleitung Zentrumsmanagement, sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.

.

Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1

.

Die Projektleitung Programmmangament und die Projektleitung Zentrumsmanagement müssen eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen.

.

Die Referenz darf nachweislich nicht älter als 5 Jahre sein, das heißt ein Abschluss der Referenzprojekte darf nicht vor 2018 erfolgt sein.

.

Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:

.

Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung ist je mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand wie unter II.2.9 beschrieben – vorzulegen.

.

Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.


muss es heißen:

Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung Fördergebietsmanagement, sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.

.

Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1

.

Die Projektleitung Fördergebietsmanagement muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen.

.

Die Referenz darf nachweislich nicht älter als 5 Jahre sein, das heißt ein Abschluss der Referenzprojekte darf nicht vor 2018 erfolgt sein.

.

Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:

.

Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung ist je mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand wie unter II.2.9 beschrieben – vorzulegen.

.

Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.

Abschnitt Nummer: III.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Ausführungen des Auftrages
Anstatt:

- Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierten Projektleiter*in Programmmangement und eine/n qualifizierten Projektleiter*in Zentrumsmanagement zu benennen, welche gegenüber Auftraggeber und sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.

- Projektbesprechungen finden in Wörth am Rhein statt.

- Die Präsenz in Wörth am Rhein ist gemäß den Projekterfordernissen sicherzustellen.

- Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.

- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.

- Eine Erklärung zur Verpflichtung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen.

muss es heißen:

- Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierten Projektleiter*in Fördergebietsmanagement zu benennen, welche gegenüber Auftraggeber und sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.

- Projektbesprechungen finden in Wörth am Rhein statt.

- Die Präsenz in Wörth am Rhein ist gemäß den Projekterfordernissen sicherzustellen.

- Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.

- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.

- Eine Erklärung zur Verpflichtung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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