Angebotsphase- Planungsleistungen für den Neubau eines Zentrums für Medien, Begegnung und Dienstleistungen in Nortorf Referenznummer der Bekanntmachung: xxx-MK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niedernstraße 6
Ort: Nortorf
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stabsstelle-Verwaltungsmanagement Herr Kara
E-Mail:
Telefon: +49 4392401223
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-nortorfer-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Angebotsphase- Planungsleistungen für den Neubau eines Zentrums für Medien, Begegnung und Dienstleistungen in Nortorf
Planungsleistungen im Bauwesen für den Neubau eines Zentrums für Medien, Begegnung und Dienstleistungen in Nortorf Schülper Weg 3a (Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume / Objektplanung Freianlagen).
Geplant ist ein eingeschossiger Neubau auf dem hinteren östlichen Teil des Grundstücks des Hauses der Vereine und Verbände mit gesamt ca. 780 m² Nutzfläche.
Für das gesamte Grundstück wird zurzeit ein Bebauungsplan erstellt. Dieser befindet sich in der Entwurfsphase.
Zentrum für Medien, Begegnung und Dienstleistungen Schülper Weg 3a 24589 Nortorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein)
Die Verlagerung der Bücherei im Untergeschoss des Rathauses ist seit langem auf der Agenda der Stadt Nortorf und des Amtes Nortorfer Land. Die Maßnahme wurde auf Grundlage der Beschlussfassungen der städtischen Selbstverwaltungsgremien u.a. für eine Förderung nach der GAK (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes - Ortskernentwicklung) vorbereitet. Grundlage für die Förderfähigkeit des Schlüsselprojektes ist das Ortskernentwicklungskonzept aus dem Jahr 2019. Als "Zentrum für Medien, Begegnung und Dienstleistungen" wurde es im Ortskernentwicklungskonzept der Stadt Nortorf (OKE) als Schlüsselprojekt beschrieben. Das Schlüsselprojekt soll mit den Bausteinen Bücherei, offene Möglichkeiten für Treffen und Begegnung realisiert werden.
Das Zentrum soll neben dem klassischen Medium Buch auch elektronische Medien, sowie in einem offenen Kommunikationsbereich vielfältige Begegnungen ermöglichen und Dienstleistungen in Form von Vorträgen, Schulungen oder auch Sprachunterricht anbieten. Es sollen zudem inklusive Angebote für Menschen aller Altersklassen und Kulturkreise entstehen.
Für die Umsetzung dieses für die Stadt Nortorf mit einem hohen Stellenwert verbundenen Projektes sind folgende Planungsleistungen zu vergeben:
- Planungsleistungen für den Neubau (Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI)
- Planungsleistungen für die Freianlagen (Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI).
Die Planungsleistungen umfassen die Leistungsphasen 3 - 9. Es ist eine stufenweise Beauftragung aller betreffenden Leistungsphasen vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel durch einen rechtskräftigen Zuwendungsbescheid beabsichtigt:
- Bearbeitungsstufe 1: Leistungsphasen 3-4
- Bearbeitungsstufe 2: Leistungsphasen 5-9 (optional)
Zunächst werden nur die Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt. Die Genehmigungsplanung für den Neubau soll 2023 eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen - ganz oder teilweise - zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Grundlage für die zu erbringenden Planungsleistungen ist die bereits bestehende Planung aus den Leistungsphasen 1 und 2, welche im Rahmen der Projektgenehmigung von den mit dieser Angelegenheit befassten städtischen Gremien bereits genehmigt wurde. Die Planungen der Leistungsphasen 1 und 2 sind zu übernehmen. Gegebenenfalls sind Maßnahmen zur Optimierung und Verbesserungspotenziale unter Beibehaltung des bestehenden Entwurfs aufzuzeigen.
Vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme weiterer Fördermittel sind Nachhaltigkeitsaspekte wie das Erreichen von Niedrigstenergiestandards, Klimarelevanz von Baustoffen etc. zu berücksichtigen.
Der Baubeginn für den Neubau eines Zentrums für Medien, Begegnung und Dienstleistungen ist für 2023 geplant. Die Fertigstellung soll Ende 2024 erfolgen.
Für die Realisierung des Projektes werden laut Kostenschätzung (30.11.2022) 3,06 Millionen EUR brutto veranschlagt. Die Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens des Bauvorhabens hat für den Auftraggeber allerhöchste Priorität.
Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 - 9 erfolgt optional stufenweise. Ein Rechtsanspruch hierauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Am Karpfenteich 7
Ort: Fockbek
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch abgewickelt. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen.
II. Alle Fragen zu dem Vergabeverfahren sind per Email ausschließlich an die in Abschnitt I.3 genannten Stelle über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de (siehe Abschnitt I.3) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwort-Katalog erfasst, der ständig unter https://www.dtvp.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
III. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden unverzüglich, spätestens sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist erteilt.
IV. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal https://www.dtvp.de einzureichen.
V. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
VI. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
VII. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
VIII. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt nicht.
IX. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
X. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Die vorgenannten Grundsätze gelten nicht für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer.
XI. Hinweis: Der Auftraggeber ist gem. § 63 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) berechtigt, ein Vergabeverfahren aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder andere schwerwiegende Gründe bestehen.
Für den Fall der Aufhebung des Vergabeverfahrens tragen Auftraggeber und Bewerber die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens entstandenen Kosten selbst.
Bekanntmachungs-ID: CXP4DHD61DF
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis
zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.