Kläranlage Brandenburg-Briest - Neubau des Einlaufbereichs mit Rechengebäude und Sandfang - Los M3 Sandfang Referenznummer der Bekanntmachung: 232/21-M3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-ra.de
Adresse des Beschafferprofils: www.brawag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Brandenburg-Briest - Neubau des Einlaufbereichs mit Rechengebäude und Sandfang - Los M3 Sandfang
Die Wasser und Abwassergesellschaft Brandenburg an der Havel (BRAWAG) betreibt die Kläranlage Brandenburg Briest zur Reinigung des kommunalen Abwassers der Stadt Brandenburg
an der Havel sowie der umliegenden Gemeinden.
Der Einlaufbereich sowie die Rechenanlage sind nach nunmehr 20 Jahren verschlissen und sollen erneuert werden.
hier: Sandfang
Kläranlage Brandenburg-Briest Briester Weg 4 14774 Brandenburg an der Havel
- Sandfang SF-2000
Sandfangräumer, Fahrbahnabdeckung, Belüftung, Beruhigungslamellen
- Sandfang SF-4000
Sandfangräumer, Fahrbahnabdeckung, Belüftung, Beruhigungslamellen
- Sandfanggebläsestation, 3 St Drehkolbengebläse
- Kellerentwässerung
- Fettpumpwerk
- Primärschlammleitung (Verrohrung im Schlammpumpwerk)
- Sandablaufrinne, aufgeständert, geliefert und montiert
- Armaturen
- Schlosserarbeiten
- Inbetriebnahme/Dokumentation
- Wartung, gesonderter Titel bei Abrechnung
Werksplanung: 01.04.2022-01.06.2022
Montage: 23.05.2023-14.08.2023
kalte Inbetriebnahme: 10.10.2023-13.11.2023
warme Inbetriebnahme: 14.11.2023-13.03.2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sandfang
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45RJB4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.