Planung der Technischen Ausrüstung für den Neubau des DGH Mengsberg Referenznummer der Bekanntmachung: HEUSSEN-2022-0008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt (Hessen)
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 35279
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Technischen Ausrüstung für den Neubau des DGH Mengsberg
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 - 3 (LOS 1) und Anlagengruppen 4 und 8 (LOS 2), Leistungsphasen 1-9 des § 55 HOAI für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in Mengsberg zu vergeben. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 15 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise.
Als erste Stufe sollen jeweils die Leistungsphasen 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden.
Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3
Neustadt (Hessen)
In der Stadt Neustadt (Hessen) wurde 2018 das IKEK als Grundlage zur Förderung von Projekten in der hessischen Dorfentwicklung erarbeitet. Im Handlungsfeld "Gemeinschaftsräume und Begegnungen" wurde in dem Zuge ein gesamtkommunales Konzept für öffentliche Gemeinschaftsräume innerhalb der Kommune entwickelt. Die Dorfgemeinschaftshäuser sollen dabei unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte vertreten und jeweils ein Alleinstellungsmerkmal innerhalb der Stadtteile und darüber hinaus aufweisen. Für das neu zu errichtende Dorfgemeinschaftshaus im Stadtteil Mengsberg ist der Schwerpunkt Kultur-Bildung vorgesehen. Es füllt damit eine Angebotslücke in der Kommune in Form von Raumkapazitäten für Veranstaltungen von bis zu 100 - 120 Personen. Zudem sollte ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal in einer ebenerdigen Zugänglichkeit und barrierefreien Ausstattung nach aktuellen Standards bestehen, um mobilitätseingeschränkten Personen oder auch Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen eine spontane und autonome Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen. Die Stadt Neustadt hat eine Machbarkeitsstudie zur Zukunft der Gemeinschaftsräume in Mengsberg erstellen lassen. Als Ergebnis der Studie ist festzuhalten, dass ein Neubau aus verschiedenen Gründen sowohl wirtschaftlich ist als auch alle modernen Ansprüche an ein Gebäude (vollständige Barrierefreiheit, energetische Gesichtspunkte, Parkfläche u.a. für E-Bikes und E-Autos, etc.) erfüllt. Zusammen mit den Mengsberger*innen wurde ein zukünftiger Standort entwickelt, der sich in direkter Nachbarschaft zur Grundschule und zum Freizeitbereich (offene Grillhütte, Hallenbad, Reitanlage) befindet. Das Grundstück für den möglichen Neubau befindet sich im Eigentum der Auftraggeberin. Im Umfeld des Neubaus soll eine Freifläche mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen werden, u.a. mit kleineren Spielangeboten sowie Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Ladestationen für E-Autos und E-Bikes zur Förderung klimafreundlicher Mobilitätsformen. Der angestrebte Neubau soll einen abteilbaren Saal (ca. 150 qm) für rund 100-120 Personen mit angeschlossener Bühne (ca. 37 qm) sowie einen Küchenbereich mit Kühlmöglichkeiten, Lagerräumen und einer Theke in Verbindung zum großen Saal (ca. 50 qm) beinhalten. Zudem soll das Gebäude über ein Foyer inklusive einer Garderobe (ca. 25 qm), Sanitäranlagen (inklusive barrierefreiem WC) und ein Material-/Stuhllager (ca. 12 qm) verfügen. Die Bruttogrundfläche beträgt insgesamt ca. 367 qm, davon sind ca. 275 qm Nutzfläche. Der Raumbedarf ergibt sich aus den gesammelten Nutzungsansprüchen lokaler und kommunaler Akteure. Um dem Gebäude einen einladenden, öffentlichen Charakter zu geben und zudem möglichst multifunktionale Nutzungen mit Verbindungen zwischen Innen- und Außenraum zu ermöglichen, ist vor dem Eingang eine befestigte Fläche vorgesehen, die ggf.in Verbindung zum Foyer bespielt werden kann. Zudem erhält der Saal eine Fensterfront mit mehreren Türen zu einer befestigten Terrasse, die die Saalnutzung nach außen öffnen kann. Sowohl an der Gebäudeseite neben Bühne und Stuhllager als auch an der Seite der Küche sind Außenzugänge vorgesehen, die neben der vorgegebenen Flucht- und Rettungswege auch als Anlieferungswege fungieren. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 - 3, Leistungsphasen 1-9 des § 55 HOAI zu vergeben. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 15 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Als erste Stufe sollen für beide Lose jeweils die Leistungsphasen 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beauftragung der jeweiligen zweiten Stufe davon abhängt, dass weitere Fördermittel bewilligt werden.
Es bleibt vorbehalten, sich aus der Planung ergebende Wiederholungs- oder Änderungsleistungen zu beauftragen.
Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 8
Neustadt (Hessen)
Allgemeine Beschreibung siehe Los 1. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 8, Leistungsphasen 1-9 des § 55 HOAI zu vergeben. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 15 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Als erste Stufe sollen für beide Lose jeweils die Leistungsphasen 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beauftragung der jeweiligen zweiten Stufe davon abhängt, dass weitere Fördermittel bewilligt werden.
Es bleibt vorbehalten, sich aus der Planung ergebende Wiederholungs- oder Änderungsleistungen zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30629
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]